Beiträge von Kelevra_89

    Es wird ziemlich kurios.


    Ich habe heute nochmal eine Mail mit dem Angebot einer Vertragsanpassung geschickt (Erlass der Bereitstellungskosten, mehr Km im Monat) und promt bekomme ich einen Anruf der Verkaufsleiterin. Sie versuchte mir dann zu erklären, dass folgendes Vorgehen rechtlich wäre (glaube ich nicht):

    6 Wochen nach unverbindlichen Liefertermin kann ich den Leasinggeber in Verzug setzen. Dann hätte der Leasinggeber nochmal 6 Wochen Zeit und wenn das Fahrzeug dann immer noch nicht geliefert wird hätte er nochmal 2 Wochen Zeit.


    So steht es zum einen nicht im Vertrag und zum anderen kann ich mir das echt nicht vorstellen.


    Habe anschließend mit meinem Anwalt telefoniert.

    Ich schicke ihm nun den Vertrag und jeglichen Schriftverkehr zu und er prüft das für mich.

    Möchte mich da natürlich rechtlich absichern.

    Ich reihe mich nun auch mal hier ein.


    Habe dem Leasinggeber und dem Händler als Info am 17.12.25 in Verzug gesetzt.


    Realistisch betrachtet kann ich am 02.01.26 von Vertrag zurücktreten, da das Auto bis dahin definitv nicht übergeben wird und sollte der Händler bzw Leasinggeber keine Vertragsanpassung durchführen (Erlass der Überführungsgebühr, Erlass der Zulassungsgebühr und die monatlichen Km anpassen) wird werde ich auch tun, da FINN derzeit eine günstigere, wenn auch nur 2 jährige, alternative bietet.


    Das ist derzeit mein Stand der Dinge.