Beiträge von CuTa

    Ich hab das bei meinem Leon ST regelmäßig im Winter und nur kurz nach dem Losfahren für ca. 10-20 Min. als ich mal von außen geschaut habe hat man gesehen, dass die Scheibe unter dem Dreck in dem sich die Kamera befindet beschlägt und nur dort. Scheinbar sammelt sich da gerne Feuchtigkeit und es benötigt dann eine Weile bis die Scheibe sich bis da oben durchgewärmt hat.

    Hatte ja gehofft das sich dann in den letzten 3 Jahren was gebessert hat und ich das Thema beim Tavi dann nicht mehr habe 🤷

    Expertenchat meinte wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. Bestellung ab KW18 aufgeben.

    Auch dann wird er es dir vermutlich nicht in den Vertrag schreiben, in selten Fällen wir auch mal ein Fahrzeug im Zulauf mit selber Ausstattung frei … davon abgesehen hab ich hier aktuell von keinem gelesen der in den letzten 4 Wochen bestellt hat und ein PPW kleiner 18 bekommen hat. Es scheint sich aktuell eher bei 24+ zu bewegen. Ich hab Ende Feb. bestellt und seit letzter Woche eine vorläufige PPW 24.

    Ich hab heute ein Angebot mit 0,75? Rate bekommen.


    Gesamtpreis * EUR 60.635,00
    * Monatliche Leasing-Rate inkl. Dienstleistungen

    EUR 478,69
    Wo wird den die Schmerzgrenze bei denen liegen? Denke mal die Tavascan gehen ja nicht all zu gut weg, da jetzt der neue Born kommt.

    Ohne Anzahlung und ohne E-Auto Prämie, die 5k sind dann On-top.

    ohne die Angabe der Jährlichen Fahrleistung ist das jetzt ziemlich nichts sagend ;)

    Hallo. Mein Fzg. habe ich vom Händler auf GJR ausgeliefert bekommen, er hat sie gratis aufgezogen, was gilt hier?

    Händler Frage halte ich hier für eine gute Idee den die Garantiebedingungen sind hier m.E. unterschiedlich Auslegbar.

    Ich Zitiere aus der Broschüre, Seite 4 "[...] die am Fahrzeug montierten Reifen bei Übergabe [...]" vs. der Fußnote "[...] die sich auf die am Fahrzeug montierten Reifen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags bezieht [...]".
    https://www.cupraofficial.de/c…10x297_39L300_V01_low.pdf


    Ich würde sagen, die montierten Allwetterreifen sollten unter die CUPRA-Reifengarantie fallen.

    Die Garantie bezieht sich laut Hersteller auf die Reifen, die bei Übergabe des Fahrzeugs montiert sind.

    Da der Händler die Allwetterreifen vor der Übergabe montiert hat und du das Fahrzeug mit diesen Reifen erhalten hast, gelten sie als die garantierten Reifen.

    Auch wenn auf der Webseite teilweise formuliert wird, dass sich die Garantie auf die Reifen zum Zeitpunkt des Kaufvertrags bezieht, ist diese Formulierung widersprüchlich.

    Solche Unklarheiten werden rechtlich zugunsten des Kunden ausgelegt.

    Daher bestehen gute Argumente, dass die Allwetterreifen unter die Garantie fallen.


    Gründe im Detail:

    Sachverhalt:

    * Neuwagen bestellt mit Sommerreifen

    * Händler montiert auf Wunsch vor Übergabe kostenlos Allwetterreifen


    Frage:

    Gilt CUPRA ReifenCARE Garantie für diese Reifen?


    Rechtsfrage:

    Umfang der Herstellergarantie (ReifenCARE).


    Quellen:

    * CUPRA CARE Broschüre/Webseite (Garantie: „Reifen bei Übergabe“ vs. Garantie: „Reifen bei Vertragsabschluss“) https://www.cupraofficial.de/services/cupra-care

    * § 443 BGB Garantie

    * Auslegungsgrundsätze AGB (Grundsatz aus § 305c Abs.2 BGB analog)


    Feststellungen:

    * Hersteller gewährt 4-jährige Garantie auf montierte Reifen.

    * Broschüre/Webseite stellt einmal auf Übergabe und einmal auf Vertragsabschluss ab.


    Auslegung:

    * Widerspruch in Garantiebedingungen.

    * Anwendung der kundenfreundlichen Auslegung.


    Subsumtion:

    * Fahrzeug wurde mit Allwetterreifen ausgeliefert.

    * Montage erfolgte vor Übergabe durch Händler.


    Ergebnis:

    Allwetterreifen sind Bestandteil des Auslieferungszustands.

    Damit grundsätzlich von der ReifenCARE-Garantie umfasst.


    Empfehlung:

    * Im Garantiefall direkt bei CUPRA-Servicepartner geltend machen.

    * Bei Ablehnung: Argumentation mit

    * * Übergabeformulierung

    * * Unklarheitenregel.


    Hinweis (Disclaimer): Dieser Beitrag dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

    Für konkrete rechtliche Fragen wenden dich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

    Der Autor übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf diesen Informationen basieren.