Ich habe den Thule Easyfold XT für drei Räder. Auch der passt. Mehrverbrauch auf der Fahrt nach Südfrankreich (H+R 2.400 km) mit 2 ebikes 25% bei zurückhaltender Fahrweise Vmax 120 km/h
Beiträge von calida
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Das stimmt so nicht. Es kommt immer auf die ABE der Felge an. Es ist sogar so, dass bei den meisten Felgen, die ich mir angesehen habe, NUR die Mischbereifung erlaubt ist. Ich habe mir die WH34 mit ET 40 gekauft, da diese im preisgünstigen Segment eine der ganz wenigen ist, die VuH die 255er nutzen dürfen. Wie schon einmal geschrieben, weicht die ABE für die gleiche Felge mit anderer ET ab. WH34 mit ET 45 erlaubt nur Mischbereifung.
Meiner Erfahrung nach ist der Felgenkonfigurator von Reifen.com da sehr hilfreich, da er bei Eingabe der HSN/TSN alle erlaubten Kombinationen anbietet. Man muss ja nicht zwingend dort kaufen.
Bei meinem Endurance Adrenaline lautet die (lange) TSN übrigens ATN000182
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Du interpretierst immer das Wort „nur“ dazu, welches nirgendwo steht.
RC1 sagt, dass die 19“ Felgen erlaubt sind, wenn die dort genannten Reifengrößen im CoC stehen, und das sind genau die, die beim Endurance Adrenaline im CoC stehen.
Z19 sagt, dass die 19“ Felgen auch bei der Grundausstattung erlaubt sind.
Da kein „nur“ da steht, sind beim Tavascan ohne Allradantrieb (A58) bei allen möglichen Auslieferungszuständen (19/20/21 Zoll) diese 19 Zoll Felgen erlaubt,
Das Gutachten ist insofern eindeutig und keiner weiteren Interpretation zugänglich.
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Das ist korrekt. Radgrößen, die nicht im CoC / Zulassungsbescheinigung genannt sind dürfen verwendet werden, wenn es für die gewünschte Felge eine ABE oder ECE gibt. Grundsätzlich ist eine solche Felge dann aber in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Diese Verpflichtung zur Eintragung entfällt dann, wenn in der ABE eine Befreiung von der Eintragungspflicht genannt ist. Bei der WH34 ist das unter der Tz. 10 der ABE der Fall, siehe Anlage.
Im Übrigen ist zu beachten, dass es für unterschiedliche Einpresstiefen unterschiedliche Gutachten gibt. So ist bei der WH34 in dem von dir beigefügten Gutachten zur ET 45 die Größe 255/50R19 nur auf der Hinterachse erlaubt, bei der ET 40 hingegen auf beiden Achsen.
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Höhenprofil Kassel-Göttingen via A7
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Rechtssicher mit gültiger Fahrzeug-ABE unterwegs ist nur Derjenige, der Reifengrößen verwendet, die in der Zulassungsbescheinigung und/oder dem COC des jeweiligen Fahrzeuges ausdrücklich eingetragen sind. Alle anderen Reifengrößen bedürfen der Einzelabnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Die Felgen-ABE ist dann für diese Einzelabnahme hilfreich.
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In dem von Leo freundlicherweise angehängten CoC-Ausschnitt stehen die 20 und 21 Zoll Größen als Alternativgrößen unter der Tz. 52. Die Standard-Reifengröße sollte unter Tz. 35 stehen. Vielleicht kann Leo nochmal da nachsehen, ob da nicht die 19 Zoll Räder genannt sind.
Zumindest im Gutachten zur Felge WH37 von 2DRV sind die 19 Zoll Größen als zulässig aufgeführt. R02 bedeutet danach Vorderachse (VA), R03 Hinterachse (HA). Wichtig dabei ist, dass die hier schon diskutierte Verwendung von 255/50 R 19 sowohl auf VA als auch auf HA zumindest für diese Felge nicht zulässig ist: R02: A01=Vorführung zur Einzelabnahme, K1a, K1b =Kotflügelverbreiterung erforderlich.
Unter https://www.kfz-sh.de/after-sa…-rad-/reifenkombinationen wird auf ein Schreiben des Verkehrsministeriums verwiesen, nach dem die Angabe von M+S im CoC keine Bindung nur für Winter-/Ganzjahresreifen darstellt, auch Reifengrößen ohne M+S Zusatz im CoC sind für Winter-/Ganzjahresreifen zulässig