Beiträge von Wendel

    Halt uns doch bitte auf dem Laufenden, was der Freundliche hier vertraglich eingeht. Das wäre interessant.


    Wann die Akkugröße um 2 kWh und für welches Tavascan-Modell wächst, geben die offiziellen Unterlagen jedenfalls noch nicht her (Preisliste, BDA).

    Btw. bei VW wird nur der ID.5 in GTX-Ausführung mit 79 kWh beworben, der ID.4 überhaupt nicht.


    Wie oben beschrieben, soll der Heckklappentaster bereits aktuell verbaut werden. So ist er auch in der neuesten BDA eingearbeitet.

    Ich habe jedoch noch keinen solchen gesehen.


    Auch, in welchem Monat Cupra konkret einen Modeljahreswechsel vornimmt konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen. Bei europäischen Herstellern wird idR. zur Sommerpause umgestellt. In China ??

    Autonomes Fahren ist tatsächlich noch weit entfernt. Wir bewegen uns momentan im Bereich Level 2.

    (Mercedes kann wohl Level 3 anbieten)


    • Level 1 Fahrassistenz: Hierzu zählen bereits Autos mit herkömmlichen Tempomaten.
    • Level 2 Teilautomation: In vom Hersteller definierten Situationen kann das Fahrzeug selbstständig die Spur halten oder bremsen. Auch Einpark-Assistenten zählen zu Level 2 Funktionen.
    • Level 3 hohe Automation: Hochautomatisierte Fahrzeuge können selbstständig überholen, bremsen und beschleunigen, je nach Anforderungen der Verkehrssituation. Der Fahrer darf in dieser Zeit sogar Zeitung lesen, muss allerdings in der Lage sein, die Fahrertätigkeit wiederaufzunehmen, wenn ihm das System ein Signal dazu gibt.
    • Level 4 volle Automation: Fahrzeuge dieser Stufe übernehmen alle Fahraufgaben selbstständig. Sie können auch auf die Autobahn auffahren, blinken und überholen. Hier kann der Fahrer sogar während der Fahrt schlafen.
    • Level 5 autonom: Bei autonomen Fahrzeugen hat der Passagier keine Fahraufgabe und auch keine Möglichkeit mehr, in die Fahrsituation einzugreifen. Das Fahrzeug bewältigt auch sehr komplexe Fahrsituationen wie das Überqueren einer Kreuzung autonom. Diese Fahrzeuge können auch ohne Passagiere fahren.

    Lange waren in Deutschland nur teilautomatisierte Fahrassistenten der Stufe 2 zugelassen. Doch dies hat sich in den letzten Jahren geändert. Schon seit 2017 gibt es mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die Möglichkeit, Fahrzeuge mit Level-3-Fahrfunktionen zuzulassen, vorausgesetzt die Funktion wird ausschließlich laut Herstellerbestimmungen eingesetzt. Seit 2022 ist nun die erste hochautomatisierte Fahrfunktion eines deutschen Automobilherstellers zugelassen worden. Das System darf allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen aktiviert werden, beispielsweise ausschließlich auf Autobahnen und nur bei Tageslicht.