Habe eben nochmal nachgelesen. Tatsächlich muss man wohl keinen Leasingvertrag hochladen. Hatte das mehrfach so gelesen und entsprechend meinen auch mit hochgeladen. Ist dann wohl Ermessenssache der Behörde, ob sie die Förderung ohne entsprechenden Nachweis der Mindesthaltedauer genehmigen. Nachverfolgen wird das denke ich niemand.
Also mein Antrag wurde schon bewilligt. Und dort steht auch ganz klar drin:
"1. Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf Sie in der Bundesrepublik
Deutschland zugelassen sein (Mindesthaltedauer). Innerhalb der Mindesthaltedauer darf das
Fahrzeug nicht in ein Betriebsvermögen überführt werden. Eine kürzere Haltedauer ist der
Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Im Fall der Nichteinhaltung der
Mindesthaltedauer entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen
Ermessens über die anteilige oder vollständige Rückforderung zzgl. Zinsen."
Es ist dein Ermessen, was du daraus machst. Sie können aber recht einfach herausfinden, ob der Halter binnen 36 Monate wechselt, dafür haben sie ja auch die FIN. Und ich würde jetzt nicht auf großes Entgegenkommen hoffen, wenn sie dich im 3. Jahr erwischen. Da werden sie dann wahrscheinlich eher auf die vollständige Rückzahlung inkl. Zinsen pochen. Aber alles nur Spekulation!