Beiträge von Zippo68

    Ich hatte bei meinem Händler nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
    "das Fahrzeug wurde fertig gebaut und hat am 10.06 die Freigabe für den Transport bekommen."

    Vom Chat kam:
    "
    Schön, dass Du Dich meldest. ein Fahrzeug ist bereits auf dem Weg nach Deutschland! 🇩🇪📦

    Der Transportweg wird – je nach eingesetztem Transportmittel wie Lkw, Bahn oder Schiff – mit einer Dauer von etwa +/- 16 Wochen bis zu deinem Partner berechnet. 🚚🚢⏳ein Fahrzeug ist bereits auf dem Weg nach Deutschland! 🇩🇪📦

    Der Transportweg wird – je nach eingesetztem Transportmittel wie Lkw, Bahn oder Schiff – mit einer Dauer von etwa +/- 16 Wochen bis zu deinem Partner berechnet. 🚚🚢⏳"


    Auf erneute Frage zwei Wochen später:
    "Dein Fahrzeug befindet sich auf den Transport 👉Frag gern in drei Wochen erneut nach, dann können wir dir eventuell schon den Namen des Schiffes sagen, damit du es tracken kannst."

    Die HOEG sagt bei Abfrage mit der VIN:
    "
    Oh, es scheint, dass wir nicht haben, wonach Sie suchen.

    Bitte stellen Sie sicher, dass die Nummer korrekt ist. Sie sollte etwa so aussehen: VIN1234567 oder 182 987 2224."

    Was tun fragt Zeus, die Götter sind besoffen und verkotzten den Olymp....

    Hier mal das Ergebniss meiner Onlinerechersche:


    Voraussetzungen für die E‑Auto‑Förderung (Deutschland, ab 2026)

    🚗 1. Fahrzeuganforderungen

    • Neufahrzeug, erstmals zugelassen ab 1. Januar 2026 (keine Vorzulassung, keine Tageszulassung)
    • Zulassung in Deutschland
    • Fahrzeugklasse M1 (Pkw, viele Wohnmobile < 3,5 t)
    • Antriebsarten, die gefördert werden:
      • rein batterieelektrisch (BEV)
      • BEV mit Range‑Extender
      • Plug‑in‑Hybrid (PHEV)
      • Brennstoffzelle (FCEV)
    • Zusatzbedingungen für PHEV/Range‑Extender: Müssen bestimmte Klimaschutzanforderungen erfüllen und bis 30.06.2027 zugelassen sein.

    👤 2. Anforderungen an die antragstellende Person

    • Privatperson, volljährig, Hauptwohnsitz in Deutschland
    • Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ≤ 80.000 € (Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide)
    • Kinderbonus: +5.000 € pro Kind (max. 2 Kinder → Grenze 90.000 €)

    📄 3. Notwendige Unterlagen für den Antrag

    (laut BAFA‑Vorgaben)

    • Kaufvertrag oder Leasingvertrag
    • Zulassungsbescheinigung Teil I & II (nach Zulassung)
    • Steuerbescheide der letzten zwei Jahre (für Einkommensprüfung)
    • Rechnung des Händlers
    • Bankverbindung für Auszahlung
    • Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis)
    • Nachweis über Erfüllung der technischen Anforderungen (bei PHEV/Range‑Extender)

    📌 4. Mindesthaltedauer

    • Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf dich zugelassen bleiben. (Bei Leasing gelten die gleichen Mindestlaufzeiten.)

    💶 5. Höhe der Förderung (zur Orientierung)

    • 3.000 € für reine BEVs
    • 1.500 € für PHEV/Range‑Extender
    • +500 € pro Kind (max. 2 Kinder)
    • Sozial gestaffelt:
      • Einkommen < 60.000 € → +1.000 €
      • Einkommen < 45.000 € → +1.000 €

    📝 6. Antragstellung

    • Antragstellung erfolgt online beim BAFA (seit 19. Mai 2026 möglich).
    • Antrag erst nach Zulassung des Fahrzeugs möglich.