Das ist klar, das ist ja das schöne, aber wie ist es wenn ich als Deutscher unternehmer mir die Felgen in Österreich kaufe, bin ich dann Trotzdem Umsatzsteuervorzugsberechtigt?
Österreich gehört zur EU, somit gilt:
In der EU sind Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer in der Lage, die im Ausland gezahlte Umsatzsteuer auf Antrag (Umsatzsteuervoranmeldung) erstattet zu bekommen. Dies gilt insbesondere für inländische Unternehmer, die in anderen EU-Mitgliedstaaten Vorsteuer gezahlt haben.
Ich komme (beruflich bedingt) häufiger damit in Kontakt, aber ich kenne mich nur rudimentär damit aus und weiß, dass es geht. Ich darf und kann leider keine genauen angaben dazu machen, ich würde mich sonst Strafbar (Strafe bis zu 50.000) machen, du solltest dazu deinen Steuerberater fragen.