Die Lohnsteuerabrechnung darf bis zu 3 Kalenderjahre alt sein.
Also in diesem Jahr also 2023 und 2024. Ab nächstes Jahr dann 2024 und 2025.
Wobei die das aber anpassen wollen. Die wollen wohl auch die Obergrenze absenken. Momentan liegt diese bei 90k.
Soll aber, wenn es nach der SPD ginge, auf 60k runter.
Hm, könnte eng werden.
„Nachweis des Haushaltsjahreseinkommens und der Kinder
Der Antrag auf E-Auto-Förderung ist elektronisch zu stellen. Nach den Fördervorgaben müssen für jede zum Haushaltseinkommen beitragende Person grundsätzlich die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide des Finanzamts vorgelegt werden. Diese dürfen nicht älter als 3 Kalenderjahre sein.
Für Jahre, in denen eine gemeinsame steuerliche Veranlagung durchgeführt wurde, genügt der gemeinsame Einkommensteuerbescheid für beide Partner. Für förderrelevante Kinder ist regelmäßig ein Kindergeldnachweis der Familienkasse vorzulegen.
Und wenn bisher keine Steuererklärung abgegeben wurde?
Schwierig wird es, wenn bislang keine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde und deshalb kein Einkommensteuerbescheid vorliegt. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet war, sollte prüfen, ob freiwillig eine Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden kann.
Denn ohne Steuerbescheid lässt sich das zu versteuernde Einkommen regelmäßig nicht in der geforderten Form nachweisen. Ob und in welchen Fällen andere Nachweise, etwa eine Nichtveranlagungsbescheinigung, ausreichen können, sollte sorgfältig anhand der jeweils aktuellen Fördervorgaben geprüft werden.“
Bin ich ehrlich entweder reicht der Schnitt, sonst bist du nicht die Zielgruppe der Förderung.