Das mit den Buchstaben in der FIN ist aber durchaus wichtig, um ggfls. ein Modelljahr - und damit Änderungen in der Ausstattung - bestimmen zu können.
Mir wollte nämlich im Zuge der E-Auto-Findung ein VW-Händler einen Halbjahres-ID.7 "unterjubeln", der Zulassung 9/25 war. Angeblich neues Modelljahr (2026) und somit mit der von mir geforderten Anhängelast von 1800kg.
FIN war angeblich nicht abrufbar in der Datenbank, ebensowenig die technischen Daten. Nach mündlicher Auskunft von VW (an den Händler) sollte er 1800kg haben. Einen (schriftlichen) Beleg gab es nicht. Ich habe dann im Zuge des Leasingvertrags auf einen Eintrag der 1800kg Anhängelast bestanden, was mir verweigert wurde. Daruaf hin habe ich bis zur Klärung des Sachverhaltes den Leasingvertrag liegen lassen. Nach einer Woche kam dann die Rückmeldung, dass ein "S" in der FIN stand (wohingegen der Ausstellungswagen ein "T" hatte). Damit war die Lage klar...
Interessant wird jetzt in diesem Zuge sein, ob die VZ mit Bestellung ab KW21 die überarbeiteten Versionen (Display, Lenkrad, AHL 1800kg) sein werden (Bestellung war lt. meinem Cuprahändler zuvor nicht möglich), oder ob alle VZ, die seit dem chin. Neujahrsfest 2026 (KW10/11) produziert wurden, diese Überarbeitung erfahren haben. Laut Diskussion hier müsste in allen Fällen ein T in der FIN stehen.
Sofern alle VZ seit KW11 die Neuerungen bekommen (haben), so ist unverständlich, dass der VZ ("neues Modell" erst ab KW21 bestellbar war (nicht meine Behauptung, sondern Aussage des Cuprahändlers).