Eine Frage an euch zum Thema des Threads.
Ich habe den Händler Montag in Verzug gesetzt.
Meine Ansprechpartnerin hat mir zurück gemeldet, dass ich den Leasinggeber nicht den Händler in Verzug setzten müsste. Soweit so gut. Dann kam jedoch die Aussage, dass ich keinen Anspruch mehr auf das Auto hätte sobald die gesetzte Frist zu Nachlieferung (14 Tage) verstrichen sind ohne Lieferung.
Meines Verständnis nach wäre das allerdings falsch und erst nach der Frist und einer ausdrücklichen Rücktrittserklärung der Fall.
Was meint ihr?