Ist hier jemand, der sich juristisch auskennt?
Der VAG-Konzern und damit auch Skoda und CUPRA bewerben ihre BEV-Fahrzeuge massiv mit dem Hinweis auf periodische "OTA-Updates" um das Fahrzeug laufend auf dem aktuellen technischen Stand (Verbesserungen) zu halten (wird auch angepriesen auf der Fahrzeug-Website).
Nun stellt sich die Frage, ob OTA-Updates ein zugesichertes Funktionsmerkmal sind, welche zum Leistungsumfang gehören.
Hat ein Fahrzeug-Besitzer somit ein Anrecht, solche OTA-Updates zu erhalten? Oder umgekehrt, hat CUPRA die Pflicht, solche OTA-Updates zu liefern? Und wenn dem so wäre, in welchem Intervall/Zeitspanne müssten solche Updates geliefert werden. Darf CUPRA die früher ausgelieferten Fahrzeuge auf SW-Version 5.0 belassen, wenn bei aktuell ausgelieferten Fahrzeugen bereits die SW-Version 5.4 ab Werk ausgeliefert wird?
Das wäre sicherlich ein interessantes Thema für einschlägige Autozeitschriften, EV-Inside oder den Konsumentenschutz. Allenfalls könnte man CUPRA sogar juristisch abmahnen oder diese mangelhafte Leistung einklagen. Was ist Sache?
Bin gespannt auf die Diskussion im Forum.