OTA-Software Update - ist dies juristisch eine "Leistungspflicht"?

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    Ist hier jemand, der sich juristisch auskennt?

    Der VAG-Konzern und damit auch Skoda und CUPRA bewerben ihre BEV-Fahrzeuge massiv mit dem Hinweis auf periodische "OTA-Updates" um das Fahrzeug laufend auf dem aktuellen technischen Stand (Verbesserungen) zu halten (wird auch angepriesen auf der Fahrzeug-Website).

    Nun stellt sich die Frage, ob OTA-Updates ein zugesichertes Funktionsmerkmal sind, welche zum Leistungsumfang gehören.


    Hat ein Fahrzeug-Besitzer somit ein Anrecht, solche OTA-Updates zu erhalten? Oder umgekehrt, hat CUPRA die Pflicht, solche OTA-Updates zu liefern? Und wenn dem so wäre, in welchem Intervall/Zeitspanne müssten solche Updates geliefert werden. Darf CUPRA die früher ausgelieferten Fahrzeuge auf SW-Version 5.0 belassen, wenn bei aktuell ausgelieferten Fahrzeugen bereits die SW-Version 5.4 ab Werk ausgeliefert wird?


    Das wäre sicherlich ein interessantes Thema für einschlägige Autozeitschriften, EV-Inside oder den Konsumentenschutz. Allenfalls könnte man CUPRA sogar juristisch abmahnen oder diese mangelhafte Leistung einklagen. Was ist Sache?

    Bin gespannt auf die Diskussion im Forum.

  • Aufgrund der Diskussionen in diesem Forum und bei Reddit rund um die MEB-Software wegen der OTA-Updates ist es ratsam, einen OTA-Update nicht auf einer Reise (z.B. unterwegs im Hotel über Nacht) durchzuführen.

    Einige Benutzer von ID.3/ID.4/Eniaq berichten von gänzlich "blockierten Fahrzeug" nach dem Update (Fz macht keinen Wank mehr).

    Effekt: Weiterfahren unmöglich! Fahrzeug musste abgeschleppt werden und stand dann 4 Wochen oder mehr in der Werkstatt.


    Also bitte grundsätzliche Vorsicht mit OTA-Updates bei der MEB-Plattform.


    Auf der Website schreibt Cupra:

    1) CUPRA Fahrzeuge verfügen über eine vollständig integrierte Software. Over-the-Air-Updates (kurz OTA) stellen sicher, dass die Software deines CUPRA durch die Netzwerkanbindung des Fahrzeugs immer up-to-date ist. Diese Updates können die Funktionalität und Leistung deines CUPRA verbessern und neue Funktionen einführen. Sie werden aus der Ferne, "over-the-air", auf dein Fahrzeug aufgespielt.

    2) Sobald Updates verfügbar sind, wirst du über deinen Infotainment-Bildschirm benachrichtigt. Abonnenten von CUPRA CONNECT werden über eine In-App-Benachrichtigung informiert. Möglicherweise erhältst du auch eine E-Mail, die dich über spezifische Software-Updates für deinen CUPRA informiert.

    3) Was muss ich tun, wenn die Installation von Updates für meinen CUPRA fehlgeschlagen ist?

    Wenn das Over-the-Air-Update noch verfügbar ist, erhältst du eine Aufforderung, den Installationsvorgang erneut zu starten. Andernfalls wende dich für das weitere Vorgehen an deine CUPRA Garage.

    Beachte bei der Installation des Updates:

    • Kontrolliere zuvor im Infotainment-System die angegebene Installationsdauer, um das Update einzuplanen (i-Taste).
    • Parke das Fahrzeug im P-Modus und lege den Sicherheitsgurt ab.
    • Schließe die Fenster und schalte die Beleuchtung aus, auch den Automodus.
    • Schließe das Fahrzeug ab.
    • Der Schlüssel sollte mehr als 10 Meter entfernt von deinem CUPRA verbleiben.
    • Dein CUPRA sollte während der Installation des Updates nicht gestört und auch nicht geladen werden.
    • Der Ladestand deines CUPRA sollte bei mindestens 50 Prozent liegen!


    Empfehlung: Software-Updates durch den Cupra-Händler/-Garage in der Werkstatt durchführen lassen wenn das Fahrzeug ohnehin für Wartung/Inspektion dort ist. ;)