War das schon bekannt?
Die Wahrscheinlichkeit für eine Genehmigung einer 22 kW Wallbox durch Westnetz ist grundsätzlich hoch, allerdings gibt es seit 2024 neue gesetzliche Rahmenbedingungen und potenzielle Zusatzkosten, die du kennen solltest.
Hier ist die aktuelle Lage kompakt zusammengefasst:
1. Die Rechtslage seit Januar 2024 (§ 14a EnWG)
Früher konnten Netzbetreiber wie Westnetz eine 22 kW Wallbox einfach ablehnen, wenn das lokale Netz zu schwach war. Das hat sich geändert:
• Keine pauschale Ablehnung mehr: Westnetz darf den Anschluss einer Wallbox (auch 22 kW) nicht mehr mit dem Verweis auf mangelnde Netzkapazität verweigern.
• Steuerbarkeit ist Pflicht: Im Gegenzug musst du akzeptieren, dass Westnetz die Leistung der Wallbox in kritischen Netzsituationen aus der Ferne auf bis zu 4,2 kW drosseln darf.
• Geringere Netzentgelte: Da deine Wallbox nun als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ gilt, profitierst du von reduzierten Netzentgelten (pauschaler Rabatt oder prozentuale Reduzierung).
Quelle: Gemini