Das macht dann ca. 5 Monate von der Produktion bis zur Auslieferung.
Ich habe meinen Ende Februar bestellt mit Wunschliefertermin Mitte September. Sowohl der Händler als auch ich waren optimistisch, dass es klappt, da es hieß 5-6 Monate Lieferzeit.
Als Produktionswoche habe ich nun die KW25 genannt bekommen, also Mitte Juni. Das wären dann noch 12-13 Wochen bis zu meinem Wunschliefertermin… ich glaube das wird Nix. Wenn ich jetzt von deinen 5 Monaten ausgehe, dann wird es wohl eher Mitte November werden.
Mein Händler meint dazu dann nur:
Mal sehen, was es dann wird. Und vor allem werde ich nochmal im Vertrag prüfen ab wann es denn ein „Lieferverzug“ ist.
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1. Unverbindliche Liefertermine: Laut ADAC und gemäß kp-recht ist es üblich, dass unverbindliche Liefertermine um bis zu sechs Wochen überschritten werden können.
2. Verbindliche Liefertermine:
Bei verbindlichen Lieferterminen müssen diese genau eingehalten werden, ohne dass eine Verzögerung zugelassen ist.
3. Nachfrist setzen:
Nach Ablauf der hinnehmbaren Verzögerungsfrist (z.B. sechs Wochen) muss der Leasingnehmer den Leasinggeber in Verzug setzen, indem er ihm eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzt. Diese Frist beträgt in der Regel zwei Wochen.
4. Rücktritt oder Schadenersatz:
Wenn der Leasinggeber die Nachfrist nicht einhält, kann der Leasingnehmer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz geltend machen, beispielsweise wenn aufgrund der Verzögerung ein zusätzlicher Leasingvertrag abgeschlossen werden muss.
5. Schadenersatz:
Die Möglichkeit eines Schadenersatzanspruchs kann auch bei Verlust von staatlichen Förderungen für E-Autos oder Plug-in-Hybride durch die verzögerte Lieferung entstehen.
6. Anwaltliche Beratung:
Vor einem Rücktritt vom Leasingvertrag empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, um vertragsspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen.