Nein, Bertoni hat recht. Jegliche Bearbeitung der Felgen ist im Schadenskatalog klar ausgeschlossen. Im dümmsten Fall bezahlt ihr die Instandsetzung der Felgen und bei der Leasingrückgabe wird die Felge nochmal berechnet, da keiner weiß wie heftig der Schaden und die Bearbeitung war.
Also wenn es kein tiefer Materialabtrag ist, einfach nur auf die Wertminderung hoffen bei der Abgabe. Sollte der Schaden größer sein, würde ich die Augen offen halten nach gebrauchten Originalen Rädern.