Hallo. Mein Fzg. habe ich vom Händler auf GJR ausgeliefert bekommen, er hat sie gratis aufgezogen, was gilt hier?
Händler Frage halte ich hier für eine gute Idee den die Garantiebedingungen sind hier m.E. unterschiedlich Auslegbar.
Ich Zitiere aus der Broschüre, Seite 4 "[...] die am Fahrzeug
montierten Reifen bei Übergabe [...]" vs. der Fußnote "[...] die sich auf die am Fahrzeug montierten Reifen zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Kaufvertrags bezieht [...]".
https://www.cupraofficial.de/c…10x297_39L300_V01_low.pdf
Ich würde sagen, die montierten Allwetterreifen sollten unter die CUPRA-Reifengarantie fallen.
Die Garantie bezieht sich laut Hersteller auf die Reifen, die bei Übergabe des Fahrzeugs montiert sind.
Da der Händler die Allwetterreifen vor der Übergabe montiert hat und du das Fahrzeug mit diesen Reifen erhalten hast, gelten sie als die garantierten Reifen.
Auch wenn auf der Webseite teilweise formuliert wird, dass sich die Garantie auf die Reifen zum Zeitpunkt des Kaufvertrags bezieht, ist diese Formulierung widersprüchlich.
Solche Unklarheiten werden rechtlich zugunsten des Kunden ausgelegt.
Daher bestehen gute Argumente, dass die Allwetterreifen unter die Garantie fallen.
Gründe im Detail:
Sachverhalt:
* Neuwagen bestellt mit Sommerreifen
* Händler montiert auf Wunsch vor Übergabe kostenlos Allwetterreifen
Frage:
Gilt CUPRA ReifenCARE Garantie für diese Reifen?
Rechtsfrage:
Umfang der Herstellergarantie (ReifenCARE).
Quellen:
* CUPRA CARE Broschüre/Webseite (Garantie: „Reifen bei Übergabe“ vs. Garantie: „Reifen bei Vertragsabschluss“) https://www.cupraofficial.de/services/cupra-care
* § 443 BGB Garantie
* Auslegungsgrundsätze AGB (Grundsatz aus § 305c Abs.2 BGB analog)
Feststellungen:
* Hersteller gewährt 4-jährige Garantie auf montierte Reifen.
* Broschüre/Webseite stellt einmal auf Übergabe und einmal auf Vertragsabschluss ab.
Auslegung:
* Widerspruch in Garantiebedingungen.
* Anwendung der kundenfreundlichen Auslegung.
Subsumtion:
* Fahrzeug wurde mit Allwetterreifen ausgeliefert.
* Montage erfolgte vor Übergabe durch Händler.
Ergebnis:
Allwetterreifen sind Bestandteil des Auslieferungszustands.
Damit grundsätzlich von der ReifenCARE-Garantie umfasst.
Empfehlung:
* Im Garantiefall direkt bei CUPRA-Servicepartner geltend machen.
* Bei Ablehnung: Argumentation mit
* * Übergabeformulierung
* * Unklarheitenregel.
Hinweis (Disclaimer): Dieser Beitrag dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Für konkrete rechtliche Fragen wenden dich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Der Autor übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf diesen Informationen basieren.