Das ist doch klarer Betrug gegenüber Cupra oder?!
Würde ich auch so sehen. Die vier Elemente des Betrugs sind gegeben:
- Täuschung: das AH und du (Täter) täuscht gemeinsam Cupra/Seat (Geschädigte) vor das du ein Ersatzwagen bekommen hast.
- Irrtum: die Geschädigte geht davon aus der Ersatzwagen wurde gestellt.
- Vermögensverfügung: Das AH und du ermächtigt euch der Kostenerstattung durch die Geschädigte.
- Schaden: Der Geschädigten entsteht durch die irrtümliche geleistete Zahlung ein Schaden.
Da würde ich also von absehen. Den bisher hat sich nur das AH strafbar gemacht, in dem sie dich versucht haben zu einer Straftat anzustiften. Wenn du mit machst, wirst auch du zum Täter.
Wundere mich etwas, dass ein Vertragshändler sich zu sowas hinreißen lässt. Den strafrechtlichen hat er da vermutlich wenig zu befürchten (würde wegen Geringfügigkeit eingestellt werde), allerdings wie du schon sagst Cupra/Seat findet das ganz sicher nicht Lustig und hat da im Händlervertrag sicher entsprechend Sanktionen vereinbart, die dem Händler weh tun würden.
Ich würde dem Händler ganz klar sagen, dass du bei sowas nicht mit machst.
Dann kannst du ihm jenachdem was für dich passend ist folgende Option bieten:
A) Er findet doch noch ein Ersatzwagen
B) Beschafft einen z. B. durch externe Anmietung
C) Ihr einigt euch einvernehmlich auf eine Ersatzzahlung (ob und wie er die dann mit Cupra verrechnet bekommt ist dann sein Problem). Wichtig ist dabei das du dich mit ihm (am besten Schriftlich) einigst und nichts unterschreibst das du ein Auto bekommst. Wenn der Händler dann später bei Cupra fälschlicherweise angibt dir eines gegeben zu haben, hat er Betrogen und du bist nicht Mittäter.
Als Druckmittel kannst du sicher einsetzen, dich mit seinem Vorschlag mal an Seat zu wenden.