Das Thema Legalität wurde auch schon im Enyaq Forum behandelt. Ich selbst habe bei diversen TüV Stellen angefragt und habe die unterschiedlichsten Aussagen zur „Legalität“ eines Frunks bekommen.
Tatsächlich ist der Haubenlift kritischer zu betrachten. Gab damals mal einen Fall, da hat jemand an seinem Golf Haubenlifter nachgerüstet, es gab einen Unfall mit einem Fahrradfahrer und die Versicherung hat aufgrund des Umbaus jedwede Zahlung verweigert.
Ergebnis der Diskussion im Forum war: Niemand garantiert dir, das alles fein ist, wenn du es umbaust. Jeder muss für sich selbst entscheiden ob er das Risiko eingehen möchte.