Heute habe ich von VW-Leasing eine Antwort auf die Frage " Ist eine Erstattung der Dienstleistungszuschläge für den Wartungsvertrag möglich, da bereits jetzt absehbar ist, dass eine faktische Inanspruchnahme der Leistung des Wartungsvertrages nicht möglich sein wird?"
Antwort: "... vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Wartungspaket ist Bestandteil des Leasingvertrages und kann daher nicht aus dem Vertrag herausgenommen werden.
Für die enthaltenen Leistungen haben wir Ihnen die Leasingbedingungen noch einmal beigefügt ..."
Vor meiner Fragestellung hatte ich VW-Leasing bereits darauf hingewiesen, dass in den meisten Fällen die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten wird und (mangels kostenloser Inspektionsmöglichkeit vor Erscheinen der Serviceintervallanzeige) daher die Leistung in der Realität in der Regel nicht in Anspruch genommen werden kann.
Darauf wird - wie zu erwarten - in der Antwort nicht eingegangen. Stattdessen wird auf die Leistungen des Wartungsvertrages im Anhang hingewiesen.
Letztlich dürften diese inkludierten Wartungsverträge damit in den allermeisten Fällen eine reine Zusatzeinnahme von VW-Leasing darstellen.
Eine faire Variante existiert z.B. bei Kia. Dort wird bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung ein zusätzlicher kleiner Betrag für die Wartung pro Mehrkilometer verlangt (ich meine, es wären ca. 2 ct pro km).