Beiträge von es5620

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    Das steht bei mir auch (ich konnte auch nur mit Wartungsvertrag abschschließen). Ich vermute, du besitzt den gleichen Vertrag. Das Problem sehe ich darin, dass der Vertrag lediglich die Berechnung der Mehrkilometer (> 2.500 km) enthält. In meinem vorigen Vertrag (KIA) stand dort zusätzlich "Nachbelastungssatz Mehrkilometer (Service)". Mich besorgt v.a. der Satz in der Mitte "Der Leistungsanspruch des Kunden endet mit Erreichen der vereinbarten Gesamtfahrleistung (also 20 tkm)".

    Hallo zusammen,

    beim Ausparken habe ich mir auch eine kleine Schramme (25 mm) an der Felgenkante zugezogen. Reicht hier leichtes Austupfen mit der entsprechenden Kupferfarbe, oder greift auch für so minimale Kratzer bereits das Bwertungskriterium "Glanzgedrehte oder pulverlackbeschichtete Felgen sind laut Herstellervorgaben von einer Instandsetzung ausgeschlossen und müssen im Falle einer Beschädigung ersetzt werden".

    Hat hier evtl. jemand schon Erfahrung gesammelt?

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    Ok, das wäre ärgerlich für diejenigen wo vertraglich beides nicht separat aufgelistet ist.

    Habe vorhin bei meiner Garage(Scherer) angerufen, damit er mir das einmal erklärt obwohl bei uns das beides separat aufgelistet ist( LR + WVS Paket). Er meinte einfach sobald er nach Service schreit den Service machen. Fall wir aber über unsere vereinbarte Km-Leistung kommen, werden die Mehrkilometer einfach nachgezahlt und gut. Hat beides Nichts miteinander zu tun(Ist so ja eigentlich auch selbsterklärend und logisch, wollte es nur einmal von ihm hören wie und was)

    Die hatten aktuell einen Fall, da wurde das Paket nicht in Anspruch genommen, dann wurde Antrag auf Erstattung gestellt.

    Bei mir ist der WartungsvertragPlus separat aufgeführt. dennoch steht weiter unten im Kleingedruckten, dass dieser nur bis zum Erreichen der Gesamtfahrleistung also 20 tkm gilt. Die Mehrkilometer sind wie üblich zu zahlen und sind vom Wartungsvertrag unabhänigig.

    Die Thematik Rückerstattung würde mich daher auch interessieren. Und wann muss man die ggf. beantragen. Ich könnte mir vorstellen, dass das nur geht, wenn man die 20 tkm noch nicht erreicht hat.

    Exakt. So hat es mir zumindest der Händler und der Leasing-Kundendienst, der das Wartunspaket herausgibt bestätigt. Es gibt aber auch Verträge, da sind die Mehrkilometer für das Wartungspaket extra aufgeführt. In solch einem Fall muss mann dann einfach nur Mehrkilometer für das Wartungspaket (zusätzlich zu den Mehrkilometern der normalen Laufleistung abzüglich der Toleranz) bezahlen.


    In meinem Leasingvertrag wird das Wartungspaket aber nicht extra aufgeführt, so dass für mich nur die vertraglich geregelten Kilometer gelten. Überschreite ich auch nur einen Kilometer, dann greift das Wartungspaket bei mir nicht mehr.

    Wie du oben in meinem Vertrags-Auszug erkennen kannst, ist zwar das Wartungspaket explizit aufgeführt. Weiter unten im Kleingedruckten steht dann realtiv unscheinbar, dass das Wartungspaket mit Erreichen der vereinbarten Gesamtfahrleistung endet. Schon krass von Cupra, sich hier trotz bezahlter Wartungsverträge mit dieser Trickserei um die gezahlte Leistung zu drücken. Rechtlich ist vermutlich wenig zu machen, vom moralischen Standpunkt aus betrachtet ist es eine "Schw...erei".

    Beim Formentor wurde mir von Cupra gesagt, dass die Inspektion lediglich 1-2 Wochen vor dem Fälligkeitstag durch den Wartungsvertrag abgedeckt bzw. akzeptiert wird. Will man diese früher machen, dann wird es abgelehnt.


    Ich wollte die Inspektion zwei Monate vor dem Fälligkeitstag durchführen lassen damals und es wurde abgelehnt.

    D.h. dann, dass nahezu alle Fahrzeuge (mit VWFS-Leasing) mit 2 Jahren Laufzeit und 10 tkm p.a. aus dem WartungPlus Vertrag fallen und damit die Servicegebühr trotz Vertrag selbst gezahlt werden muss. Nahezu jeder nimmt letztlich die 2.500 km freien Mehrkilometer in Anspruch und müsste daher mind. einen Monat vor Leasingende zur Inspektion (um die vereinbarte Gesamtfahrleistung von 20 tkm nicht zu überschreiten).

    Beim Formentor wurde mir von Cupra gesagt, dass die Inspektion lediglich 1-2 Wochen vor dem Fälligkeitstag durch den Wartungsvertrag abgedeckt bzw. akzeptiert wird. Will man diese früher machen, dann wird es abgelehnt.


    Ich wollte die Inspektion zwei Monate vor dem Fälligkeitstag durchführen lassen damals und es wurde abgelehnt.

    Danke für die Info.

    Das steht nicht zur Diskussion. Selbsverständlich muss vor Ende eines 24 monatigen Leasingvertrages eine Inspektion stattfinden. Die Frage ist lediglich, ob die Inspektion auch schon im z.B. 22. oder 23. Monat des Leasingvertrages stattfinden kann. damit ein Überschreiten der z.B. 20.000 km vereinbarten Gesamtfahrleistung im Sinne des WartungsvertragesPlus verhindert wird und der Kunde ansonsten die Service-/Inspektionskosten selbst tragen muss.

    Vielen Dank nochmals für deine Expertise. Im Kleingedruckten meines Leasing-Vertrages steht relativ versteckt am Ende eines Absatzes "Der Leistungsanspruch [... hinsichtlich der Dienstleistung WartungPlus] des Kunden endet mit Erreichen der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung." Das bedeutet: In jedem Fall vor Erreichen der 20 tkm zur Inspektion zu fahren. Fraglich ist nur, wie lange Cupra das Vorziehen der Inspektion duldet.


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    Ja aber das Wartungspaket gilt nicht mehr, wenn ich die vereinbarte Laufleistung überschritten habe. Das ist ja mein Problem. Und die Wartung ist immer nach 24 Monaten bzw. kurz davor fällig. Eine Kilometerbegrenzung gibt es fürs Wartungsintervall nicht.

    Das ist echt schräg. Das bedeutet, dass bei ca. 2/3 aller Tavascan-Leasingverträge inkl. Wartungspaket mit Laufzeit 24 Monate und 10 tkm p.a. die mtl. Zusatzbeiträge umsonst gezahlt wären (und das waren sehr viele Verträge, die mit diesen Konditionen abgeschlossen wuren).

    Gut zu wissen, danke! Dann muss ich wohl die Kilometerleistung vom Leasing und vom Wartungspaket anpassen.

    Nicht zwingend. Du musst meines Erachtens v.a. rechtzeitig, also spätestens alle 24 Monate (oder wenn das Display den Service anmahnt) zum Service. Damit erfüllst du i.d.R. die Bedingungen für den Erhalt der Garantie und der Wartungsbedingungen. Die Mehrkilometer werden separat abgerechent.