Okay, interessant.
Bin mal gespannt wie es sich mit Rücktritt anstatt Schadensersatz verhält.
Rücktritt dürfte problemlos sein. Dann haben sie halt ein schnell verfügbares Fahrzeug zu verkaufen.
Okay, interessant.
Bin mal gespannt wie es sich mit Rücktritt anstatt Schadensersatz verhält.
Rücktritt dürfte problemlos sein. Dann haben sie halt ein schnell verfügbares Fahrzeug zu verkaufen.
Du hast das Recht zurückzutreten. Aber nicht das Recht auf einen Mietwagen, zumindest nach meiner erweiterten KI Recherche. Aber letztlich muss das ein Jurist beurteilen, wie aussichtsreich da eine Klage wäre, wenn der Händler nicht auf Kulanz einen Wagen rausrückt.
Es gibt eine Vertrag. Dieser wird von einer Seite nicht erfüllt. Das Fehlen des Fahrzeugs verursacht einen Schaden. Dieser Schaden wird auf 5% des Bruttolistenpreises begrenzt. Aber in dem Rahmen kann man ganz sicher was einklagen. Die Frage wird sein, inwieweit man es dazu kommen lassen will.
Naja, irgendwer wird es schon (rechtlich) Schuld sein. Ob nun der Händler, oder was wahrscheinlicher ist, Cupra.
Dementsprechend muss ich nicht nachweisen, dass der Händler Schuld hat, sondern der Händler bzw Cupra müssen mir nachweisen, dass sie keine Schuld haben. Und das wäre allenfalls bei höherer Gewalt erklärbar.
Und bei höherer Gewalt gilt halt auch eine Informationspflicht des Herstellers/Händlers. Wenn in China aus einem unter höhere Gewalt fallenden Grubd die Bänder stillstehen, dann müssen die Kunden informiert werden und auch mitgeteilt werden, welche Verzögerung sich daraus ergibt. Aus diesem Grund denke ich, davon ausgehen zu können, das „höhere Gewalt“ zwischen Juni und Dezember 2025 nicht eingetreten ist. War dies trotzdem der Fall, wurde die Informationspflicht zu meinem Schaden nicht beachtet.
Und genau so würde ich bei der Begründung „Probleme beim Zoll“ einen schriftlichen Nachweis verlangen, dass es beim Zoll deutlich länger als die üblichen 2-3 Wochen aus nicht von CUPRA zu vertretenden Gründen gedauert hat. Ich vermute, da wird man sich schwer tun. Mein Auto wird 6 Wochen nach verstreichen des unverbindlichen Liefertermins überhaupt erst in Bremerhaven ankommen. Da wir es nicht am Zoll liegen, dass eher März wird. Aber auch alles kein Wunder, wenn das Auto schlicht 2 Monate zu spät produziert wird.
Wie gesagt, das halte ich für fragwürdig, weil du kannst dem Händler keine Schuld nachweisen, weil er keine hat. Aber wir werden sehen, wie das läuft. Vielleicht haben wir ja bald Leute, die juristisch vorgehen. Bei mir geht die Mahnung Mitte Januar raus, Rechtsschutz hab ich dann auch, falls das dann nicht zur Zufriedenheit abläuft.
Letztlich kann es auch nicht meine Schuld sein. Die verspätete Lieferung hat mein Vertragspartner zu verantworten. Das hat nix mit der Schuld als solcher zu tun. Sonst könnten die ja grundsätzlich einen beliebigen chinesischen Bandmitarbeiter als Schuldigen vom Dienst benennen .
Da der Händler im damals bei Unterschrift gültigen Agenturmodell nur Vermittler ist, wird die Ersatzleistung/Schadenersatz. Von Seat Deutschland bzw. der Seat Leasingbank zu verlangen sein. Der Agent/Händler ist in dem Spiel höchstwahrscheinlich nur Ansprechpartner. Aber wenn da kein Entgegenkommen zu erkennen ist, wird kein Weg am Anwalt vorbei führen. Alleine, damit man ernst genommen wird.
Edit: der Nachweis ist einfach. Auto nicht da -> keine fristgemäße Lieferung. Wenn bei CUPRA alles planmäßig gelaufen ist, dann kann der Händler nur einen zu späten Herstellungstermin eingestellt haben.
Die Beweislast liegt nicht bei mir.
Ich muss sagen, bei der Informationspolitik, den Nebelkerzen und bewussten Falschinformationen fragt man sich schon, ob man nicht eine Alternative anderswo mit kurzfristiger Lieferung finden kann. Mitte Oktober war für mich klar, wenn das Auto nicht auf dem Schiff ist, wird es nix mit Dezember. Fertig produziert war es Mitte November. Noch am Wochenende vor Weihnachten behauptet der Verkäufer das Auto sei schon auf dem Schiff ohne nähere Info wann es eintrifft. Verladen aufs Schiff wurde das Auto am 25.12.
Da drängt sich der Eindruck, man soll systematisch verschaukelt werden schon auf.
Und wenn beim Thema Leihwagen dann auf einmal rückwirkend höhere Gewalt aus dem Hut gezogen wird, dann weiß ich was ich antworten werde. Und wann das im Guten nicht funktioniert, dann muss halt die Rechtsschutz bemüht und ein Anwalt befragt werden. Google ergibt: spätestens nach den 6+2 Wochen ist ein Ersatzwagen fällig.
Ich habe Google mal zu dem Thema höhere Gewalt befragt. Insbesondere über die Informationspflicht des Händlers bei Eintreten des Ereignisses „höhere Gewalt“.
Ich schließe daraus: bei der verspäteten Produktion meines Fahrzeugs lag es nicht an höherer Gewalt oder CUPRA/der Händler ist Informationspflichten hierzu nicht nachgekommen. Damit in meinen Augen nicht Fristverlängerung. Ähnlich sehe ich es mit dem Zoll: das werde ich dann nachvollziehbar nachgewiesen bekommen wollen, wenn man mit „es liegt am Zoll“ um die Ecke kommt.
Kelevra_89 was genau bringt es denn, den Leasingpartner in Verzug zu setzen? Habe den Eindruck, dass hier jeder es auf den anderen verschiebt und überall im Vertrag nur "vorraussichtlich" Oktober 2025 oder so steht.
Wir werden die Kröte schlucken müssen und einen Ersatz wird es dafür auch nicht geben. Oder hast du (oder jemand anderes) hier andere Infos/Erkenntnisse?
Google das mal. Du musst 6 Wochen Verzug hinnehmen. Seit Mitte Dezember (Ende Oktober) kannst Du den Händler in Verzug setzen und 2 Wochen Frist setzen. Nach den 2 Wochen hast Du Anspruch auf Ersatzmobilität. Das kostet den Händler und CUPRA. Das ist so ziemlich das einzige Mittel, Händler und Cupra zu motivieren, endlich mal in die Puschen zu kommen.
Das wirst Du jetzt nicht gerne lesen, aber auch steckbare Ladevorrichtungen >4,2kW müssen dimmbar sein auf 4,2kW. Um diese Paragraph 14a Bedingung zu erfüllen kann man z.B. beim Go-E Gerät den Go-E Controller erwerben. Der signalisiert dann der Wallbox die Leistungsreduzierung. Oder ganz simpel, man installiert einen Schütz, der die Wallbox in so einem Fall auf 0 drosselt aka ausschaltet.
Am besten erkundigst Du Dich bei Deinem Netzbetreiber oder bei einem beim Netzbetreiber gelisteten Fachbetrieb. Du kannst natürlich auch mal die Anleitung Deiner mobilen Wallbox durchforsten.
Die Trove ist vor einer Stunde losgeschwommen nach Singapur, was nicht im Fahrplan steht.
Der Fahrplan bezüglich Taicang wurde aktualisiert. Bristol am 01.02. passt durchaus noch zu Singapur am 01.01. - sehr spannend.