Beiträge von angstrand

    Kannst ja hier mal lesen. https://rechtsanwaltskanzlei-w…htslage-bei-lieferverzug/

    Dort gibt es auch Musterschreiben als Vorlage.

    Mach dem Händler klar, dass er Dir ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen muss, wenn er nicht will dass Du stornierst und woanders ein kurzfristig verfügbares Fahrzeug kaufst.


    Disclaimer: ich bin kein Anwalt, sondern auch nur ein Betroffener und nachdem ich in diesem Forum gelesen habe, dass viele einen Lieferverzug von nicht nur 2 Wochen haben, hatte ich den Eindruck CUPRA hat oft eine unpünktliche Lieferung. Also habe ich mal google angeworfen, was meine Rechte in dem Fall sind. Ersatzmobilität sehe ich als das mindeste an, was der Händler in dem Fall zu leisten hat.

    Steuer ist laut ADAC 80€ jährlich. Das passt auch zu den Steuerbescheiden, die ich für die bisherigen E-Autos bekommen habe.

    Deswegen werde ich sicherlich kein Fass aufmachen wegen Lieferverzug, aber auf den Tisch legen werde ich diesen „Schaden“ durch verspätete Lieferung schon, wenn es um die Frage eines Entgegenkommens geht.

    Aber vielleicht habe ich ja Glück und jemand storniert „meine“ Konfiguration und ich bekomme ihn doch pünktlich :)

    Wenn Liefertermin Oktober 2025, beginnen am 01.11.2025 die 6 Wochen Flexibilität durch das Wörtchen „unverbindlich“, das wir mit unterschrieben haben. Also am 14. Dezember den AH in Verzug setzen und auf Lieferung bestehen. Dazu gilt eine Frist von 2 Wochen als angemessen. Am 02.01. kann Dein Anwalt dann den Kaufvertrag stornieren. (zwischen den Jahren wird das sicher schwierig) Falls Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, da ist auch oft Vertragsrecht betreffend das Auto drin. Das könntest Du ja jetzt schon checken.

    Wenn Du einen unverbindlichen Liefertermin hast, dann bedeutet das, der Händler hat 6 Wochen zusätzlich.

    Also wenn im Vertrag Juli 2025 steht, dann fangen am 01.08. diese 6 Wochen an.

    Also kannst Du am 13.09.2025 Deinen Händler in Verzug setzen und ihm eine Frist von 2 Wochen einräumen, Dir das Fahrzeug endlich zu übergeben. Kannst Du alles googeln. Die Frage ist nur immer, was hilft einem dann ein Rücktritt? Diese Pünktlichkeit scheint ja branchenüblich.

    Da wir mittlerweile die 6 Wochen locker überschritten haben dürften, frage doch mal, wie er sich Deine Mobilität vorstellt. Er ist Dir zu Schadenersatz verpflichtet. Du musst Ihn allerdings zunächst in Verzug setzen und eine angemessene Frist (2 Wochen sind wohl üblich) setzen. Danach kannst Du zurücktreten, etc.

    Du kannst Dir überlegen, ob Du das so willst, oder ob Du informiert in ein Gespräch mit dem Händler gehst und ihn klar darüber in Kenntnis setzt, dass Dir Deine Rechte bekannt sind.

    Google Fund z.B. https://www.ra-kotz.de/lieferv…lche-rechte-haben-sie.htm

    Habe im Juni bestellt und freiwillig sind bisher keine Infos bei mir angekommen (privat).

    Die Kommissionsnummer habe ich dem Verkäufer dann irgendwann entlockt, die war dann nur 6-stellig. Ich habe mutig "-2025" hinten ergänzt und bekomme im tollen CUPRA whatsapp Chat nicht wirklich viele Informationen.Cupra-Chat.jpg

    So ist das, seit ich das erste Mal nachgeschaut habe. Aber Liefertermin ist ja unverbindlich Dezember 2025, da ist ja noch Zeit.

    Wenn man bei „Svib“ in der Gegend schaut, dann sieht man schon, dass da wirklich nix ist. Allerdings auch erwartbar, dass im Norden und an der Küste deutlich mehr ausgebaut ist und im südlichen Landesinneren eher mit wenig bis nichts zu rechnen ist.


    Hast du vorher eigentlich geschaut ob und was es gibt? :)

    In so einem Fall würde ich auf keinen Fall ohne Notladekabel (Schuko) losfahren. Damit sollte man doch fast überall laden können…

    So einen Granny Charger haben wir zwei Urlaube durch UK gefahren und nicht benutzt. Auf dem Campingplätzen war es nicht erlaubt und im Hotel das Kabel zum Fenster rauszuhängen waren wir nicht dreist genug :)
    Aber ich würde ihn wahrscheinlich einpacken. Besser haben als brauchen und so.