Beiträge von M_a-r_k-u_s
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hat man einen Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug?
Ungefähr gleichwertig ziemlich sicher. Also man kann nicht für nen bestellten Tavascan nen Ibiza rausgeben. Falls der Händler das aber anders sieht, würde ich dann auf jeden Fall nen Anwalt einschalten und nicht mehr selbst rumwurschteln (oder man ist mit dem Ibiza zufrieden).
Ansonsten liefert Gemini (im Thinking Modus) bei so juristischen Fragen (gefühlsmäßig) ganz gute Antworten. Probiert es mal aus...
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Außerdem, falls das Autohaus keinen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung stellt, kann man so kosten geltend machen.
Du meinst, falls das Autohaus keinen zur Verfügung stellt, kann ich privat einen nehmen und das dann Cupra Leasing in Rechnung stellen?
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Jack Hast du das direkt an Cupra Leasing geschickt und nicht an den Händler? Hast du es mit Einschreiben verschickt, zwecks Nachweis?
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dass das Freigeben der Fahrzeuge im schlechtesten Fall noch bis Februar dauern kann
Hat er auch gesagt wie er das begründet, also den "schlechtesten Fall". Also was genau passiert im Februar, dass die Autos spätestens bis dahin da sind? Sonst ist das ja auch einfach dahingesagt. Naja, schade dass ich eigentlich keine Alternative habe und somit nicht zurücktreten kann. Mir ist die Lust mittlerweile vergangen und ein Unternehmen, das so mit den Kunden umgeht, will ich auch nicht weiter unterstützen.
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Ich habe hier einen Thread eröffnet für diejenigen, deren Wagen im Lieferverzug ist und die ggfs. juristisch tätig werden wollen oder schon geworden sind:
Austausch zu verspäteter Auslieferung (Erfahrung, juristisches Vorgehen, Möglichkeiten) -
Hallo zusammen,
es betrifft ja hier einige und es werden mutmaßlich mehr, daher dachte ich mal einen Thread zum Thema zu starten. Und zwar betrifft es die Verzögerungen bei Auslieferung mit unverbindlichem Lieferdatum. Da wird hier ja mutmaßlich alle Nichtjuristen sind, macht es vielleicht Sinn hier Erfahrungen und das eigene Vorgehen dazu zu teilen.
In meinem Fall steht das Auto seit 22.10. in Bremerhafen. Da mein unverbindlicher Liefertermin November war, kann ich aber erst ab Mitte Januar juristisch tätig werden (6 Wochen über unverbindlichen Liefertermin hinaus rechtfertigt wohl laut gängiger Rechtssprechung den Händler in Verzug zu setzen). Ich werde zu gegebener Zeit entsprechend hier berichten.
Vielleicht haben andere, die ggfs. schon früher dran sind, Lust sich hier einzuklinken.Gruß
Markus
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