Wir diskutieren ja immer die 6 Wochen Verzug auf den unverbindlichen Liefertermin, bevor man in Verzug setzen kann. Leider habe ich meinen Leasingvertrag gerade nicht zur Hand. Hat schon mal jemand nachgeschaut, was da konkret drinsteht diesbezüglich? Es könnte im Detail dort ja anders geregelt sein. Vielleicht steht auch konkret was drin, welche Rechte man im Falle eines Verzugs hat.
Ich habe gerade mit der KI noch gechattet, kann das als Nichtjurist natürlich nicht abschließend bewerten, aber diese meint, dass wenn der Händler kein Verschulden am Verzug hat (und das ist zumindest bei mir so, weil er ja nichts dafür kann, dass das Auto monatelang in Bremerhafen steht), dass man dann juristisch gar keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzmobilität hat, lediglich die Pflicht zur Lieferung des Autos bleibt bestehen. Der Hersteller oder die SEAT Bank ist da wohl auch raus. Das würde bedeuten, dass wir juristisch gar keinen Hebel haben, außer eben raus aus dem Vertrag nach 6+2 Wochen, wenn man das will. Die Ersatzmobilität wäre rein eine Kulanzlösung des Händlers. Ich kann nur hoffen, dass das so nicht stimmt bzw. mein Händler Kulanz zeigt.