Sodele, also mein Händler ist zumindest kooperativ. Ich bekomme jetzt erst mal nen kostenfreien Mietwagen. Ist zwar absolut nicht mit dem Tavascan zu vergleichen, aber dafür bin ich mobil und das ziemlich günstig. Somit werde ich jetzt auch kein Verzugsschreiben aufsetzen.
Beiträge von M_a-r_k-u_s
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Die Aussage deckt sich mit dem was man mir vor 3 wochen im Experten Chat auch gesagt hat.
Exakt dasselbe hat mir mein Händler vorhin auch gesagt, mit dem Zusatz, dass er das selbst für Unsinn hält. Ich habe ihm von unserer Verschwörungstheorie erzählt und da ist er nicht abgeneigt
Also die Händler wissen selber auch nicht mehr. -
Könnt ihr bitte wieder zum Threadthema zurückkehren?
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Klar, mal angenommen jeder 5. Käufer würde zurücktreten, wäre Cupra immer noch bei +- 0 !!!
Wenn man den Imageschaden mit einbezieht sicher nicht. Deswegen kann ich auch kaum glauben, dass ein Unternehmen so dumm sein kann und absichtlich so eine Zollnummer abzieht.
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In wie weit wirken die sich denn jetzt plötzlich auf die Zollabfertigung aus?
Das ist eine Spekulation. Da aber im Moment ein Deal mit der EU in Aussicht steht, wäre es aus Cuprasicht zumindest plausibel, die Verzollung bis zu diesem Tag hinauszuzögern. Ob das so ist, keine Ahnung; leider gibts keine bessere Erklärung. Die Cupraerklärung (Zoll kommt nicht hinterher) halte ich für noch unwahrscheinlicher. Mein Auto steht seit bald 3 Monaten in Bremerhafen.
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Sie schilderte mir aber die Möglichkeit einen kostenfreien Ersatz-Wagen vom Cupra-Master/Händler zu erhalten.
Das klingt gut. Scheint so, dass das ein Standardverfahren bei Cupra ist und nicht je nach Händler ne Glücksnummer? Dann hoffe ich, bei mir klappt das auch.
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Klar, da steht "unverbindlich", aber auch das ist eben in Deutschland nicht gleichzusetzen mit "der Kunde hat niemals das Recht auf Anspruch zum Rücktritt oder Schadenersatz".
Du hast das Recht zurückzutreten. Aber nicht das Recht auf einen Mietwagen, zumindest nach meiner erweiterten KI Recherche. Aber letztlich muss das ein Jurist beurteilen, wie aussichtsreich da eine Klage wäre, wenn der Händler nicht auf Kulanz einen Wagen rausrückt.
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Google ergibt: spätestens nach den 6+2 Wochen ist ein Ersatzwagen fällig.
Wie gesagt, das halte ich für fragwürdig, weil du kannst dem Händler keine Schuld nachweisen, weil er keine hat. Aber wir werden sehen, wie das läuft. Vielleicht haben wir ja bald Leute, die juristisch vorgehen. Bei mir geht die Mahnung Mitte Januar raus, Rechtsschutz hab ich dann auch, falls das dann nicht zur Zufriedenheit abläuft.