Beiträge von regda

    Ich will dazu nicht viel ausholen, es ist nicht gekommen und wird es vermutlich auch nicht mehr.


    -Autos könnten mehrfach gefördert werden oder es müsste ein öffentliches Portal mit FIN Abfrage geben um zu sehen, ob der Wagen schon gefördert wurde

    -Mindestalter und Mindestpreis müsste festgelegt werden, ansonsten werden auch irgendwelche unbeliebten alten E-Autos alle paar Monate hin- und her verkauft

    -> legst du hier 5 Jahre und 50tkm fest (Beispielsweise), verzerrt das wieder den Gebrauchtwagenmarkt. Dann würde jedes Auto mit 49tkm und 4 und 9 Monate alt deutlich teurer sein, als der marktübliche Unterschied zu einem Gebrauchtwagen mit 51tkm und einem Alter von 5 Jahre und 3 Monate. Gesponsort würden also eher die Verkäufer mit dem "förderfähigen" Gebrauchtwagen

    ->legst du einen Mindestpreis von 20t€ fest, kostet jeder 16-17t€ Gebrauchtwagen natürlich 20t€

    -> die Mindesthaltedauer muss kontrolliert werden, das ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt nunmal schwerer, also bei Fahrzeugen die per Leasing rausgehen. -> noch mehr bürokratischer Aufwand

    -ein Großteil der heutigen gebrauchten E-Autos wurde bereits mit 6000€ gefördert und wäre ohne diese vermutlich nicht im Markt

    -Jeder geförderte Neuwagen drückt auch automatisch den Preis bei jungen Gebrauchtwagen, der preisliche Unterschied wird geringer und die Leute sind eher geneigt einen Neuwagen zu nehmen, also muss der junge Gebrauchte billiger werden

    -Es geht darum generell den Automarkt zu elektrifizieren, Gebrauchte sind bereits da. Ein verkaufter Gebrauchter trägt nunmal unterm Strich nicht dazu bei die Elektrifizierung statistisch voranzutreiben.


    Ich merke gerade... war doch weit ausgeholt :D


    Grüße,

    Martin

    Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden, solange die Zulassung nach dem 1. Januar 2026 erfolgt ist. Du hast bis zu ein Jahr nach der Zulassung Zeit, den Antrag einzureichen. Entscheidend ist immer das Datum der Zulassung – nicht der Bestellzeitpunkt.

    Voraussichtlich musst du folgende Unterlagen einreichen:

    • Kauf- oder Leasingvertrag
    • Fahrzeugschein als Nachweis der Erstzulassung auf dich
    • zwei aktuelle Steuerbescheide oder alternative Einkommensnachweise

    Für eine schnellere Bearbeitung empfiehlt sich die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der AusweisApp des Bundes.

    Witzig, eine Stunde später steht nichts mehr von Einkommensnachweise beim Bundesumweltministerium.

    • Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

    Bedeutet für mich: Lohnsteuererklärung wird dieses Jahr hinausgezögert und die Beantragung der Prämie erfolgt im Mai 26 mit den Steuerbescheiden von 2023 und 2024 weil hier noch unser Verdienst geringer war. ^^


    Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung
    Offizielle Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit - BMUKN
    www.bundesumweltministerium.de

    Achtung, lt ADAC handelt es sich beim zu versteuernden Jahreseinkommen um folgendes:


    "Beantragen können sie Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen des gesamten Haushalts von bis zu 80.000 Euro. Pro Kind erhöht sich die Grenze um 5000 Euro."



    ADAC

    Interessant wäre vor allem welches Steuerjahr dabei herangezogen wird. Für 2026 gibt es das final zu versteuernde Jahreseinkommen erst in 2027 mit der Lohnsteuererklärung. Also müsste theorethisch 2025 oder sogar 2024 herangezogen werden.


    Das wäre optimal für mich. 2024 und 2025 sind wir noch knapp unter den 80k€. 2026 wird das nichts mehr. ^^