Moment mal:
Wenn ihr ganz normal über die VWFS Leasingbank geleast habt, dann könnt ihr euer Leasing immer stillschweigend verlängern. Völlig egal wo man das alte oder neue Auto gekauft hat und auch egal ob es ein kleines oder großes Autohaus ist.
Das geht den Händler direkt nichts an.
Hier haben wir uns wohl falsch verstanden.
Es geht in meiner Aussage nicht darum, dass das Leasing nicht verlängert werden kann, sondern lediglich darum, dass weder der "alte Händler" noch der "neue" ein Interesse an einer Verlängerung des Bestandsleasings haben.
Dem alten ist es egal ob man weiterhin mobil ist, wenn man kein Auto bei ihm kauft.
Er hat seinen Umsatz gemacht.
Dem neuen ist es egal, weil das Bestandsfahrzeug ja nicht von ihm ist und er dort keinen Umsatz gemacht hat.
Zudem hat er auch keinen Einfluss auf das Leasing welches bei einem anderen Händler abgeschlossen wurde. Er ist hier weder Vertragspartner noch "vermittelnder Händler".
Seinen Umsatz mit dem Neuwagen hat er ja bereits sicher (sofern er rechtzeitig liefert).
Eine Leasingverlängerung anzustoßen liegt, wie du es richtig genannt hast, immer nur beim Kunden.
Es sei denn, dass man den Neuwagen auch dort kauft, wo "der Alte" her ist.
Dann fällt das unter Kundenservice und der Händler übernimmt das eventuell für den Kunden.
Ich hoffe, dass mein Punkt jetzt klarer ist 😉