Beiträge von Chicko

    Wie gesagt, das halte ich für fragwürdig, weil du kannst dem Händler keine Schuld nachweisen, weil er keine hat.

    Naja, irgendwer wird es schon (rechtlich) Schuld sein. Ob nun der Händler, oder was wahrscheinlicher ist, Cupra.

    Fakt ist doch einfach, Cupra kann und darf nicht einfach irgendwas in den Vertrag schreiben und es dann nicht halten. Klar, da steht "unverbindlich", aber auch das ist eben in Deutschland nicht gleichzusetzen mit "der Kunde hat niemals das Recht auf Anspruch zum Rücktritt oder Schadenersatz". Ein verbindlicher Liefertermin wäre mit einer deutlich kürzeren Frist zu ermahnen.

    Dementsprechend muss ich nicht nachweisen, dass der Händler Schuld hat, sondern der Händler bzw Cupra müssen mir nachweisen, dass sie keine Schuld haben. Und das wäre allenfalls bei höherer Gewalt erklärbar.

    Weil ich ein gebranntmarktes Kind bin und mein für 2024 bestellter Leon PHEV auch schon nicht pünktlich kam. Obwohl es eine Terminbestellung war und das Fahrzeug 13 Monate vor Bedarf bestellt wurde.

    Und was man hier und anders wo so lesen kann, ist die Situation nicht besser als damals. Möchte nur vorbereitet sein für den fall, dass es diesmal auch wieder zu Verzögerungen kommt.

    Wir diskutieren ja immer die 6 Wochen Verzug auf den unverbindlichen Liefertermin, bevor man in Verzug setzen kann. Leider habe ich meinen Leasingvertrag gerade nicht zur Hand. Hat schon mal jemand nachgeschaut, was da konkret drinsteht diesbezüglich? Es könnte im Detail dort ja anders geregelt sein. Vielleicht steht auch konkret was drin, welche Rechte man im Falle eines Verzugs hat.

    Ich habe gerade mit der KI noch gechattet, kann das als Nichtjurist natürlich nicht abschließend bewerten, aber diese meint, dass wenn der Händler kein Verschulden am Verzug hat (und das ist zumindest bei mir so, weil er ja nichts dafür kann, dass das Auto monatelang in Bremerhafen steht), dass man dann juristisch gar keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzmobilität hat, lediglich die Pflicht zur Lieferung des Autos bleibt bestehen. Der Hersteller oder die SEAT Bank ist da wohl auch raus. Das würde bedeuten, dass wir juristisch gar keinen Hebel haben, außer eben raus aus dem Vertrag nach 6+2 Wochen, wenn man das will. Die Ersatzmobilität wäre rein eine Kulanzlösung des Händlers. Ich kann nur hoffen, dass das so nicht stimmt bzw. mein Händler Kulanz zeigt.

    Naja, so gesehen kann der Händler immer irgendwie argumentieren, dass er nichts dafür kann. Was soll er schon aus seinem Büro daran ändern...


    Ich gehe davon aus, dass es eher um Dinge wie Stürme, Diebstahl oder sowas geht. Aber dass der Wagen nicht durch den Zoll geht, gehört sicher nicht dazu. Wenn der Händler behauptet, dass der Zoll zuviel zu tun hat und sich die Auslieferung deswegen verzögert, dann würde ich mir das schriftlich geben lassen. Ich glaube nämlich, dass keiner das so schriftlich behaupten wird. Eben weil es ja eher so ist, dass Cupra die Autos absichtlich vor dem Zoll zurück hält. Bei anderen Aussagen hätte man eine juristische Grundlage, die Cupra dann im Zweifelsfall belegen müsste.


    Und welche Möglichkeiten du beim Verzug tatsächlich hast beim, kann dir deine Rechtschutz sagen. Die würde ich in jedem Fall hinzuziehen.

    Kelevra_89 was genau bringt es denn, den Leasingpartner in Verzug zu setzen? Habe den Eindruck, dass hier jeder es auf den anderen verschiebt und überall im Vertrag nur "vorraussichtlich" Oktober 2025 oder so steht.

    Im Vertrag steht nicht "vorraussichtlich", sondern "unverbindlich". Das bedeutet aber nicht, dass Cupra machen kann was sie wollen. Es bedeutet nur, dass du nicht direkt nach Ablauf dieses Datums rechtliche Schritte einleiten kannst.


    Und diese kannst du eben nur geltend machen, wenn du den Händler/ Cupra in Verzug setzt. Nur dann hast du die Möglichkeit überhaupt etwas zu unternehmen. Kann ich auch jedem nur empfehlen. Man sollte sich nicht auf irgendwelche Zusagen, Ausreden usw vom Händler einlassen. Man muss ja nach dem Verzug setzen nicht zwingend rechtliche Schritte einleiten. Aber man kann. Aber ich würde auch immer empfehlen, dass ganze in Verbindung mit der Rechtschutz zu machen. Dann kann man sicher sein, dass man korrekt vorgeht und hat auch einen Ansprechpartner was einem nun genau zusteht.


    Gab schon Fälle, da gab es 8 Monate einen kostenlosen Leihwagen.