E-Auto Förderung 2026 - Anpassung Laufzeit Leasing 24 Monate auf 36 Monate

  • Rausgekommen ist das es jetzt nicht geht. Aber es ist möglich zum Ablauf des Leasing, dieses zu verlängern.

    Aber das bringt einem nichts für die Förderung oder? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Bafa darauf vertraut, dass man den Vertrag auch wirklich am Ende der Laufzeit verlängert.

    Cupra Tavascan Endurance Dark Void

    Adrenalin Pack mit 21" KATLA Black/Copper // Below Zero Pack inkl. Heat Pump // Wartung + Verschleiß

    Bestellt 01/2026 // Produziert 06/2026 // Schiff Emden seit 03.08.2026 // ULT 09/2026

  • Aber das bringt einem nichts für die Förderung oder? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Bafa darauf vertraut, dass man den Vertrag auch wirklich am Ende der Laufzeit verlängert.

    Wieso? Du musst doch nur anzeigen, wenn du das Auto nicht mehr hältst. Wenn du es 3 Jahre hältst, ist ja alles gut.

  • Wieso? Du musst doch nur anzeigen, wenn du das Auto nicht mehr hältst. Wenn du es 3 Jahre hältst, ist ja alles gut.

    Habe eben nochmal nachgelesen. Tatsächlich muss man wohl keinen Leasingvertrag hochladen. Hatte das mehrfach so gelesen und entsprechend meinen auch mit hochgeladen. Ist dann wohl Ermessenssache der Behörde, ob sie die Förderung ohne entsprechenden Nachweis der Mindesthaltedauer genehmigen. Nachverfolgen wird das denke ich niemand.

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  • Habe eben nochmal nachgelesen. Tatsächlich muss man wohl keinen Leasingvertrag hochladen. Hatte das mehrfach so gelesen und entsprechend meinen auch mit hochgeladen. Ist dann wohl Ermessenssache der Behörde, ob sie die Förderung ohne entsprechenden Nachweis der Mindesthaltedauer genehmigen. Nachverfolgen wird das denke ich niemand.

    Also mein Antrag wurde schon bewilligt. Und dort steht auch ganz klar drin:

    "1. Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf Sie in der Bundesrepublik

    Deutschland zugelassen sein (Mindesthaltedauer). Innerhalb der Mindesthaltedauer darf das

    Fahrzeug nicht in ein Betriebsvermögen überführt werden. Eine kürzere Haltedauer ist der

    Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Im Fall der Nichteinhaltung der

    Mindesthaltedauer entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen

    Ermessens über die anteilige oder vollständige Rückforderung zzgl. Zinsen."

    Es ist dein Ermessen, was du daraus machst. Sie können aber recht einfach herausfinden, ob der Halter binnen 36 Monate wechselt, dafür haben sie ja auch die FIN. Und ich würde jetzt nicht auf großes Entgegenkommen hoffen, wenn sie dich im 3. Jahr erwischen. Da werden sie dann wahrscheinlich eher auf die vollständige Rückzahlung inkl. Zinsen pochen. Aber alles nur Spekulation!

  • aber recht einfach herausfinden, ob der Halter binnen 36 Monate wechselt

    Und genau das glaube ich nicht. Also ich bezweifle nicht, dass sie es nicht rausfinden könnten, sondern, dass das tatsächlich jemand nachverfolgt. Das ist wieder so nach dem Motto "Da wird schon keiner staatliche Fördermittel missbrauchen". Mir ist das ganze aber grundsätzlich auch egal, meine Laufzeit beträgt 42 Monate.

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