Wir diskutieren ja immer die 6 Wochen Verzug auf den unverbindlichen Liefertermin, bevor man in Verzug setzen kann. Leider habe ich meinen Leasingvertrag gerade nicht zur Hand. Hat schon mal jemand nachgeschaut, was da konkret drinsteht diesbezüglich? Es könnte im Detail dort ja anders geregelt sein. Vielleicht steht auch konkret was drin, welche Rechte man im Falle eines Verzugs hat.
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Also, ich bin auch kein Jurist. Ich verstehe das so: Du hast einen Leasingvertrag mit der Leasinggesellschaft (z.B. Seat Leasing) abgeschlossen, innerhalb dessen sich die Gesellschaft verpflichtet, Dir zum Liefertermin einen Wagen als Leasinggegenstand zur Verfügung zu stellen. Insofern wäre die Leasinggesellschaft zu mahnen und zur Lieferung aufzufordern (der Händler kann dann zur Info in CC gesetzt werden). In meinem Leasingvertrag steht dazu:
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. (...)
2. Frühestens sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist kann der Leasingnehmer den Leasinggeber auffordern, zu liefern. Bei Fahrzeugen, die beim Leasinggeber oder verkaufenden Betrieb vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 14 Tage. Mit Zugang der Aufforderung kommt der Leasinggeber in Verzug.
Besteht ein Anspruch des Leasingnehmers auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Leasinggebers auf höchstens 5% des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
3. Will der Leasingnehmer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Leasinggeber nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
M. E. ist seitens der Leasinggesellschaft höherer Gewalt nicht zu begründen, da die Fahrzeuge dort ja stehen und nicht in die Abfertigung gehen. Im Rahmen einer evenetuellen juristischen Auseinandersetzung wäre dann von der Leasinggesellschaft ja der Zoll als Engpass zu nennen - das wäre mal interessant, wenn es dazu käme (insbesondere, da ja Fahrzeuge durchaus ausgeliefert werden. Bei mir ist der Wagen ja mit der "Höegh Copenhagen" angekommen - aus verschiedenen Quelle (u.a. das Forum hier oder auch Facebook-Gruppen) ist ja bekannt, dass von diesem Schiff Fahrzeuge schon ausgeliefert wurden). Ich würde jetzt davon ausgehen, dass der Leasinggeber oder Cupra auch nicht unbedingt Interesse daran hat, dass die Gründe der Nichtauslieferung öffentlich werden...