hat man einen Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug?
Ungefähr gleichwertig ziemlich sicher. Also man kann nicht für nen bestellten Tavascan nen Ibiza rausgeben. Falls der Händler das aber anders sieht, würde ich dann auf jeden Fall nen Anwalt einschalten und nicht mehr selbst rumwurschteln (oder man ist mit dem Ibiza zufrieden).
Ansonsten liefert Gemini (im Thinking Modus) bei so juristischen Fragen (gefühlsmäßig) ganz gute Antworten. Probiert es mal aus...