Austausch zu verspäteter Auslieferung (Erfahrung, juristisches Vorgehen, Möglichkeiten)

  • da FINN derzeit eine günstigere, wenn auch nur 2 jährige, alternative bietet

    Hatte ich mir auch angeschaut, ist aber unter Berücksichtigung der Gesamtkosten etwas teurer als mein Leasingvertrag. Die Frage ist, ob die Autos Modelljahr 2025 schon wirklich auslieferbereit sind oder die auch der Zollproblematik unterliegen. Denke ich rufe dort mal an und das könnte dann auch meine Option werden, wenn mein Händler nicht kooperativ ist. Danke nochmal für den Hinweis.

  • Wir diskutieren ja immer die 6 Wochen Verzug auf den unverbindlichen Liefertermin, bevor man in Verzug setzen kann. Leider habe ich meinen Leasingvertrag gerade nicht zur Hand. Hat schon mal jemand nachgeschaut, was da konkret drinsteht diesbezüglich? Es könnte im Detail dort ja anders geregelt sein. Vielleicht steht auch konkret was drin, welche Rechte man im Falle eines Verzugs hat.
    (...)

    Also, ich bin auch kein Jurist. Ich verstehe das so: Du hast einen Leasingvertrag mit der Leasinggesellschaft (z.B. Seat Leasing) abgeschlossen, innerhalb dessen sich die Gesellschaft verpflichtet, Dir zum Liefertermin einen Wagen als Leasinggegenstand zur Verfügung zu stellen. Insofern wäre die Leasinggesellschaft zu mahnen und zur Lieferung aufzufordern (der Händler kann dann zur Info in CC gesetzt werden). In meinem Leasingvertrag steht dazu:

    IV. Lieferung und Lieferverzug

    1. (...)

    2. Frühestens sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist kann der Leasingnehmer den Leasinggeber auffordern, zu liefern. Bei Fahrzeugen, die beim Leasinggeber oder verkaufenden Betrieb vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 14 Tage. Mit Zugang der Aufforderung kommt der Leasinggeber in Verzug.

    Besteht ein Anspruch des Leasingnehmers auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Leasinggebers auf höchstens 5% des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

    3. Will der Leasingnehmer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Leasinggeber nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.


    M. E. ist seitens der Leasinggesellschaft höherer Gewalt nicht zu begründen, da die Fahrzeuge dort ja stehen und nicht in die Abfertigung gehen. Im Rahmen einer evenetuellen juristischen Auseinandersetzung wäre dann von der Leasinggesellschaft ja der Zoll als Engpass zu nennen - das wäre mal interessant, wenn es dazu käme (insbesondere, da ja Fahrzeuge durchaus ausgeliefert werden. Bei mir ist der Wagen ja mit der "Höegh Copenhagen" angekommen - aus verschiedenen Quelle (u.a. das Forum hier oder auch Facebook-Gruppen) ist ja bekannt, dass von diesem Schiff Fahrzeuge schon ausgeliefert wurden). Ich würde jetzt davon ausgehen, dass der Leasinggeber oder Cupra auch nicht unbedingt Interesse daran hat, dass die Gründe der Nichtauslieferung öffentlich werden...

    Tavascan Endurance | Tavascan blue metallic | Immersive Pack | Below Zero Pack incl. Heat Pump

    Beim Händler bestellt: 10.06.2025

    Schiff Abfahrt: 13.09.2025 (Höegh Copenhagen)

    Ankunft Bremerhaven: 11.11.2025 / Transport Zwischenlager: ??? / Ankunft beim Händler: ???

    Übernahme: ???

    2 Mal editiert, zuletzt von Kester ()

  • Wir diskutieren ja immer die 6 Wochen Verzug auf den unverbindlichen Liefertermin, bevor man in Verzug setzen kann. Leider habe ich meinen Leasingvertrag gerade nicht zur Hand. Hat schon mal jemand nachgeschaut, was da konkret drinsteht diesbezüglich? Es könnte im Detail dort ja anders geregelt sein. Vielleicht steht auch konkret was drin, welche Rechte man im Falle eines Verzugs hat.

    Ich habe gerade mit der KI noch gechattet, kann das als Nichtjurist natürlich nicht abschließend bewerten, aber diese meint, dass wenn der Händler kein Verschulden am Verzug hat (und das ist zumindest bei mir so, weil er ja nichts dafür kann, dass das Auto monatelang in Bremerhafen steht), dass man dann juristisch gar keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzmobilität hat, lediglich die Pflicht zur Lieferung des Autos bleibt bestehen. Der Hersteller oder die SEAT Bank ist da wohl auch raus. Das würde bedeuten, dass wir juristisch gar keinen Hebel haben, außer eben raus aus dem Vertrag nach 6+2 Wochen, wenn man das will. Die Ersatzmobilität wäre rein eine Kulanzlösung des Händlers. Ich kann nur hoffen, dass das so nicht stimmt bzw. mein Händler Kulanz zeigt.

    Naja, so gesehen kann der Händler immer irgendwie argumentieren, dass er nichts dafür kann. Was soll er schon aus seinem Büro daran ändern...


    Ich gehe davon aus, dass es eher um Dinge wie Stürme, Diebstahl oder sowas geht. Aber dass der Wagen nicht durch den Zoll geht, gehört sicher nicht dazu. Wenn der Händler behauptet, dass der Zoll zuviel zu tun hat und sich die Auslieferung deswegen verzögert, dann würde ich mir das schriftlich geben lassen. Ich glaube nämlich, dass keiner das so schriftlich behaupten wird. Eben weil es ja eher so ist, dass Cupra die Autos absichtlich vor dem Zoll zurück hält. Bei anderen Aussagen hätte man eine juristische Grundlage, die Cupra dann im Zweifelsfall belegen müsste.


    Und welche Möglichkeiten du beim Verzug tatsächlich hast beim, kann dir deine Rechtschutz sagen. Die würde ich in jedem Fall hinzuziehen.

    Bestellt am 15.10.25: Tavascan VZ mit Adrenaline Pack und AHK in Atacama Desert für 7/26

    Produktion geplant für KW3/26 Laut Expertenchat in Produktion seit KW2

    Aktuell noch Kia EV6 AWD

  • Es wird ziemlich kurios.


    Ich habe heute nochmal eine Mail mit dem Angebot einer Vertragsanpassung geschickt (Erlass der Bereitstellungskosten, mehr Km im Monat) und promt bekomme ich einen Anruf der Verkaufsleiterin. Sie versuchte mir dann zu erklären, dass folgendes Vorgehen rechtlich wäre (glaube ich nicht):

    6 Wochen nach unverbindlichen Liefertermin kann ich den Leasinggeber in Verzug setzen. Dann hätte der Leasinggeber nochmal 6 Wochen Zeit und wenn das Fahrzeug dann immer noch nicht geliefert wird hätte er nochmal 2 Wochen Zeit.


    So steht es zum einen nicht im Vertrag und zum anderen kann ich mir das echt nicht vorstellen.


    Habe anschließend mit meinem Anwalt telefoniert.

    Ich schicke ihm nun den Vertrag und jeglichen Schriftverkehr zu und er prüft das für mich.

    Möchte mich da natürlich rechtlich absichern.

    Tavascan Endurance, White Silber Metallic, Below Zero Paket inkl Heat Pump

    Bestellt: 30.05.25, Schiff: Copenhagen,

    In BHV: 11.11.25

    Übergabe: Unbekannt

  • Bin gespannt was dein Anwalt dazu sagt.

    Habe die gleiche Aussage bekommen als ich mit meinem Verkäufer das in Verzugsetzen abgesprochen habe.

    Bin kein Jurist, halte es aber für unsinn - zumal jede Internetsuche eine Zwei Wochen Frist angibt.

    Tavascan Endurance | Atacama Desert Metallic | Extreme

    Beim Händler bestellt: KW22 | 28.05.2025

    Produktion: KW34 | Fahrzeug ist fertig gebaut

    Schiff Abfahrt: KW 37|13.09.2025

    Ankunft Bremerhaven: KW 46|11.11.2025 - Übergabe Händler: ???

  • Naja, es heiß oft "angemessene Frist". Beim Verbraucher sind das zwei Wochen. Bei Cupra eben sechs 8o .

    Kelevra_89

    halte uns bitte auf dem laufenden was dein Anwalt sagt. Bisher ist das hier fast Alles wirklich nur "Hören/Sagen".

    Bestellt am 15.10.25: Tavascan VZ mit Adrenaline Pack und AHK in Atacama Desert für 7/26

    Produktion geplant für KW3/26 Laut Expertenchat in Produktion seit KW2

    Aktuell noch Kia EV6 AWD

  • Naja, es heiß oft "angemessene Frist". Beim Verbraucher sind das zwei Wochen. Bei Cupra eben sechs 8o .

    Die Aussage der Verkaufsleiterin ist falsch - für eine richtige Aussage hätte sie nur in den Vertrag schauen müssen (siehe oben mein Post mit dem Originaltext aus meinem Vertrag). Die nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist angemessene Lieferfrist (bevor man seine rechtlichen Ansprüche (Schadenersatz und/oder Rücktritt) geltend machen kann) ist i.d.R. zwei Wochen. Und dabei kommt es auch nicht darauf an, ob Sonn- oder Feiertage dazwischen liegen. Und in unseren Spezialfällen (der Wagen steht in Bremerhaven) ist diese Frist von zwei Wochen m.E. sogar noch großzügig bemessen.

    Tavascan Endurance | Tavascan blue metallic | Immersive Pack | Below Zero Pack incl. Heat Pump

    Beim Händler bestellt: 10.06.2025

    Schiff Abfahrt: 13.09.2025 (Höegh Copenhagen)

    Ankunft Bremerhaven: 11.11.2025 / Transport Zwischenlager: ??? / Ankunft beim Händler: ???

    Übernahme: ???

  • Meinen Smiley hast du schon gesehen, oder?

    Na klar - ich wollte eigentlich auch den Post von kelevra_89 zitieren... Hab's dann aber so gelassen.

    Tavascan Endurance | Tavascan blue metallic | Immersive Pack | Below Zero Pack incl. Heat Pump

    Beim Händler bestellt: 10.06.2025

    Schiff Abfahrt: 13.09.2025 (Höegh Copenhagen)

    Ankunft Bremerhaven: 11.11.2025 / Transport Zwischenlager: ??? / Ankunft beim Händler: ???

    Übernahme: ???