Hat man nicht Anspruch auf eine Form von Mobilität, wenn der Händler in den Verzug gesetzt ist?
das musst Du erst einmal durchsetzen. Wenn der Händler ein Überbrückungsfahrzeug hat, dann ist das schön. Je mehr dieses Fahrzeug in seiner Nutzbarkeit dem bestellten ähnelt, desto näher darf in meinen Augen eine Miete sich der Leasingrate nähern. Ich hab den Tavascan bestellt weil:
- er elektrisch fährt
- eine Reichweite hat, die zu meinem Mobilitätsbedarf passt
- der Kofferraum nicht zu winzig ist
- ich auf der AHK im Zweifel noch eine Gepäckbox auf den Fahrradträger setzen kann.
Ein Corsa würde mich zwar von A nach B fahren, aber in meinen Augen kein wirklicher Ersatz sein. Wir fahren vergleichsweise viel. 30000km bei 100% Homeoffice bedeutet größere Distanzen bei Wochenendausflügen.
Nach meinem Verständnis entsteht mir auch ein Schaden aus entgangenem Nutzwert, wenn ich jetzt mangels tauglichem Auto zu Hause bleibe. Das kriegst Du aber vor Gericht mit 99% Wahrscheinlichkeit nicht durch. Wenn ich aus dem Bedarf einen Enyak, Capri, EV6 oder auch Tavascan an den betreffenden Wochenenden miete, vielleicht eher. Dann zieht man mir die Leasingrate ab ( in meinen Augen unverschämt, weil der Schaden ja nicht die Mieten alleine ist), oder man sagt ich hätte auch Bahn fahren können oder habe den Händler nicht penetrant genug gefragt und dann bleibe ich auf dem zusätzlichen Schaden sitzen.
Keinen Bock drauf. Ich habe dem Händler bzw. dem Verkäufer etliche Male die Gelegenheit gegeben:
- ehrlich zu kommunizieren statt Salamitaktik und hinhalten
- eine faire Lösung bezüglich der Mobilität zu finden
Hat er offenbar in keinster Weise nötig. Wenn ich storniere verkauft er das Auto halt jemand anderem mit kurzer Lieferzeit. So gesehen hat er halt auch wenig Druck. Wer braucht schon zufriedene Kunden?
Und die Google Bewertung lässt man halt entfernen, auch kein Problem.