Wenn Du einen unverbindlichen Liefertermin hast, dann bedeutet das, der Händler hat 6 Wochen zusätzlich.
Also wenn im Vertrag Juli 2025 steht, dann fangen am 01.08. diese 6 Wochen an.
Also kannst Du am 13.09.2025 Deinen Händler in Verzug setzen und ihm eine Frist von 2 Wochen einräumen, Dir das Fahrzeug endlich zu übergeben. Kannst Du alles googeln. Die Frage ist nur immer, was hilft einem dann ein Rücktritt? Diese Pünktlichkeit scheint ja branchenüblich.
Da wir mittlerweile die 6 Wochen locker überschritten haben dürften, frage doch mal, wie er sich Deine Mobilität vorstellt. Er ist Dir zu Schadenersatz verpflichtet. Du musst Ihn allerdings zunächst in Verzug setzen und eine angemessene Frist (2 Wochen sind wohl üblich) setzen. Danach kannst Du zurücktreten, etc.
Du kannst Dir überlegen, ob Du das so willst, oder ob Du informiert in ein Gespräch mit dem Händler gehst und ihn klar darüber in Kenntnis setzt, dass Dir Deine Rechte bekannt sind.
Google Fund z.B. https://www.ra-kotz.de/lieferv…lche-rechte-haben-sie.htm