Beiträge von Chicko
-
-
Weil ich ein gebranntmarktes Kind bin und mein für 2024 bestellter Leon PHEV auch schon nicht pünktlich kam. Obwohl es eine Terminbestellung war und das Fahrzeug 13 Monate vor Bedarf bestellt wurde.
Und was man hier und anders wo so lesen kann, ist die Situation nicht besser als damals. Möchte nur vorbereitet sein für den fall, dass es diesmal auch wieder zu Verzögerungen kommt. -
Mir ginge es eher darum einen kostenlosen Leihwagen zu bekommen.
-
Meinen Smiley hast du schon gesehen, oder?
-
Naja, es heiß oft "angemessene Frist". Beim Verbraucher sind das zwei Wochen. Bei Cupra eben sechs
.
Kelevra_89halte uns bitte auf dem laufenden was dein Anwalt sagt. Bisher ist das hier fast Alles wirklich nur "Hören/Sagen".
-
Wir diskutieren ja immer die 6 Wochen Verzug auf den unverbindlichen Liefertermin, bevor man in Verzug setzen kann. Leider habe ich meinen Leasingvertrag gerade nicht zur Hand. Hat schon mal jemand nachgeschaut, was da konkret drinsteht diesbezüglich? Es könnte im Detail dort ja anders geregelt sein. Vielleicht steht auch konkret was drin, welche Rechte man im Falle eines Verzugs hat.
Ich habe gerade mit der KI noch gechattet, kann das als Nichtjurist natürlich nicht abschließend bewerten, aber diese meint, dass wenn der Händler kein Verschulden am Verzug hat (und das ist zumindest bei mir so, weil er ja nichts dafür kann, dass das Auto monatelang in Bremerhafen steht), dass man dann juristisch gar keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzmobilität hat, lediglich die Pflicht zur Lieferung des Autos bleibt bestehen. Der Hersteller oder die SEAT Bank ist da wohl auch raus. Das würde bedeuten, dass wir juristisch gar keinen Hebel haben, außer eben raus aus dem Vertrag nach 6+2 Wochen, wenn man das will. Die Ersatzmobilität wäre rein eine Kulanzlösung des Händlers. Ich kann nur hoffen, dass das so nicht stimmt bzw. mein Händler Kulanz zeigt.Naja, so gesehen kann der Händler immer irgendwie argumentieren, dass er nichts dafür kann. Was soll er schon aus seinem Büro daran ändern...
Ich gehe davon aus, dass es eher um Dinge wie Stürme, Diebstahl oder sowas geht. Aber dass der Wagen nicht durch den Zoll geht, gehört sicher nicht dazu. Wenn der Händler behauptet, dass der Zoll zuviel zu tun hat und sich die Auslieferung deswegen verzögert, dann würde ich mir das schriftlich geben lassen. Ich glaube nämlich, dass keiner das so schriftlich behaupten wird. Eben weil es ja eher so ist, dass Cupra die Autos absichtlich vor dem Zoll zurück hält. Bei anderen Aussagen hätte man eine juristische Grundlage, die Cupra dann im Zweifelsfall belegen müsste.
Und welche Möglichkeiten du beim Verzug tatsächlich hast beim, kann dir deine Rechtschutz sagen. Die würde ich in jedem Fall hinzuziehen.
-
Kelevra_89 was genau bringt es denn, den Leasingpartner in Verzug zu setzen? Habe den Eindruck, dass hier jeder es auf den anderen verschiebt und überall im Vertrag nur "vorraussichtlich" Oktober 2025 oder so steht.
Im Vertrag steht nicht "vorraussichtlich", sondern "unverbindlich". Das bedeutet aber nicht, dass Cupra machen kann was sie wollen. Es bedeutet nur, dass du nicht direkt nach Ablauf dieses Datums rechtliche Schritte einleiten kannst.
Und diese kannst du eben nur geltend machen, wenn du den Händler/ Cupra in Verzug setzt. Nur dann hast du die Möglichkeit überhaupt etwas zu unternehmen. Kann ich auch jedem nur empfehlen. Man sollte sich nicht auf irgendwelche Zusagen, Ausreden usw vom Händler einlassen. Man muss ja nach dem Verzug setzen nicht zwingend rechtliche Schritte einleiten. Aber man kann. Aber ich würde auch immer empfehlen, dass ganze in Verbindung mit der Rechtschutz zu machen. Dann kann man sicher sein, dass man korrekt vorgeht und hat auch einen Ansprechpartner was einem nun genau zusteht.
Gab schon Fälle, da gab es 8 Monate einen kostenlosen Leihwagen.
-
Und, wurde es aktiviert? Oder hast du das Auto noch immer nicht?
-
Es wird immer schräger,
Er weiß noch nicht mal ob es im Januar klappt.
Bestellt im Februar mit unverbindlichem Lieferdatum November 2025.
Das passt halt genau zu den anderen Berichten hier. Da keiner weiß was mit dem Zoll ist, wird der Händler dir auch keine Zusage für Januar gegeben haben.
Und ja, natürlich solltest du ab Mitte Januar Verzug anmelden. Aber immerhin ist dein Auto in D. Kann also theoretisch auch schnell gehen. -