Sollte das wahr sein mit
veränderten Zulassungskriterien ..., die ab 01.07.2026 gelten!
- so werden diese Fahrzeuge anders sein, als die, die jetzt gebaut werden. Sonst macht das keinen Sinn.
- so bräuchten die Fahrzeuge eine Tageszulsssung, was den Wert schmälert oder eine Ausnahmegenehmigung für eine spätere Zulassung.
Wir haben beide Fälle. Einen Wagen mit Tageszulassung und einen anderen mit Ausnahmegenehmigung, da erst August 24 zugelassen mit Features, die ab Juni 24 nicht mehr zulässig waren bzw. fehlten (u.a. Geschwindigkeitswarner).