Tavascan der Hoegh Sunlight

  • Mein A

    Händler hat mich gerade informiert das der Auslieferungstermin wohl in Richtung Ende August bzw. September liegen soll. Der angestrebte Termin war für mich Juni spätestens Juli. Was ist den da jetzt schon wieder los. Das Auto steht doch schon im Bremerhaven. Mandy meinte gestern sogar 3-4 Wochen Zollbearbeitung dann ins Zwischenlager dann zum Händler. Was soll daran 5 Monate dauern. Die Zoll Geschichte sollte sich doch erledigt haben ! Wem glaubt man jetzt ?

  • Habt Ihr keinen Passus im Vertrag, dass das Fahrzeug bis 30.06. geliefert werden muss? Irgendwie sowas ähnliches stand zwischenzeitlich mal in den Angeboten.

    Hintergrund:

    Ab dem 1. Juli verschärfen sich die EU-weiten Zulassungsregeln für Neufahrzeuge. Viele Assistenten, die bisher optional waren, werden für alle Zulassungen Pflicht.

    Der „alte“ Tavascan erfüllt die Kriterien nicht. Liefert der Händler nicht rechtzeitig, kann er das Fahrzeug nicht als Neuzulassung anmelden.


    Ich will hier keine schlafenden Hunde wecken oder Quatsch schreiben, aber irgendwas stimmt hier nicht.


    Im besten Falle bekommt ihr schon den Neuen, was aber eigentlich auch nicht sein kann.

  • Die KI sagt dazu:


    Bestandsfahrzeuge (Produktion vor Frühjahr 2026): Diese Fahrzeuge haben oft noch das "alte" Hardware-Paket (z. B. das kleinere 5,3-Zoll-Fahrerdisplay und das Infotainment auf der alten MEB-Basis). Diese Autos müssen bis Juni 2026 zugelassen werden, da sie die ab Juli geltenden verschärften GSR-II-Anforderungen (speziell im Bereich der erweiterten Cybersicherheit und einiger Assistenzsysteme) nicht in der geforderten Form erfüllen.

  • Ab dem 1. Juli 2026 verschärfen sich die EU-weiten Zulassungsregeln für Neufahrzeuge massiv (General Safety Regulation II).

    Pflicht-Assistenten: Viele Systeme, die bisher optional waren, werden für alle Erstzulassungen Pflicht (z. B. erweiterte Notbremsassistenten für Fußgänger/Radfahrer, Notfall-Spurhalteassistenten und ein erweiterter Kopfaufprallschutz).

    Zulassungsverbot: Fahrzeuge, die diese spezifische neue Technik nicht an Bord haben, dürfen nach dem 30. Juni 2026 schlichtweg nicht mehr als Neuwagen zugelassen werden. Lagerfahrzeuge, die noch nach altem Standard produziert wurden, müssen also bis Ende Juni angemeldet sein.