Beiträge von SK73

    Hi,


    meiner ist auch auf der Moonlight !

    Mein Verkäufer hatte mich von selber angerufen undgesagt, dass er aktuell Ende März mit dem Auto rechnet.

    Er hat mehrere Autos auf der Moonlight und wartet zudem auf weitere Autos die noch in BRV (Zoll) stehen.


    Die Händler haben ja mittlerweile auch Plnungsprobleme.

    Mittlerweile wartet er auf fast 20 Autos ! Als kleiner Händler muss er die Anlieferung natürlich auch zeitig einplanen können.

    Und die Kunden warten natürlich auch !

    Auf der Seite des Umweltministeriums !!!


    Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

    Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.

    Für verheiratete AntragstellerInnen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt).

    Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.

    Gerade auf Facebook aufgeschnappt: "E Auto Förderung ist ja seit heute wieder das große Thema. Hab Ende November einen VZ bestellt. Leasing 30 Monate. Damals war noch nichts bekannt zwecks Haltedauer. Jetzt vom Händler mal rechnen lassen wenn wir den Vertrag auf 36 Monate ändern. Zack 119€ teurer im Monat. Mit der Prämie von 4000€ (2 Kinder) kommt exakt die selbe Rate raus."

    Die Vermutung bestätigt sich also, dass alle, die nur zwei Jahre geleast haben, nun die A-Karte haben.

    Ja wird wohl leider so sein.


    Und vor allem hat mir ein Verkäufervöglein gezwischert, werden die Hersteller schnellstmöglich die Preise anpassen. :/ <X

    Die wollen ja auch ein Stück vom Kuchen.


    Also haben wir, die jetzt auf ihr Auto warten, den Preis/Konditionen von 2025 und bekommen auch noch die Prämie. (Wenn es mit den Bedingungen passt)

    Dias ist doch mal was Positives. 8)



    Warnung vor Mitnahmeeffekten

    Ungewiss bleibt, wie sich die Prämie auf die realen Endpreise auswirkt. Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer erwartet, dass Hersteller ihre bisherigen Rabattprogramme zurückfahren. „Die Prämie erlaubt, die Rabatte zu kürzen, sprich die Prämie motiviert zu Mitnahme-Effekten.“ Zum Jahresstart hatten einige Hersteller noch hohe Preisnachlässe gewährt, etwa VW mit Rabatten von bis zu 5.000 Euro, meist befristet bis Ende März. (Text: hh/sp-x)

    Man könnte natürlich versuchen den Leasingvertrag um 12 Monate zu verlängern, aber die guten Konditionen wird man da nicht mehr bekommen.


    Gibt es eine Mindesthaltedauer?

    Ja, es gibt eine Mindesthaltedauer von 36 Monate ab der Erstzulassung. Das gilt für Kauf wie für Leasing. Man darf also ein gefördertes Auto nicht gleich weiterverkaufen.

    Hier:

    Habe ich gerade gefunden !



    Wie beantragst du die E-Auto-Prämie?

    Die Antragstellung ist bewusst vereinfacht und erfolgt in einem einstufigen Online-Verfahren. Anders als bei früheren Programmen ist nur ein Antrag notwendig.

    Der Ablauf:

    • du kaufst oder least ein förderfähiges Neufahrzeug
    • das Fahrzeug wird auf dich zugelassen
    • nach der Zulassung stellst du den Online-Antrag, voraussichtlich ab Mai 2026

    Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden, solange die Zulassung nach dem 1. Januar 2026 erfolgt ist. Du hast bis zu ein Jahr nach der Zulassung Zeit, den Antrag einzureichen. Entscheidend ist immer das Datum der Zulassung – nicht der Bestellzeitpunkt.

    Voraussichtlich musst du folgende Unterlagen einreichen:

    • Kauf- oder Leasingvertrag
    • Fahrzeugschein als Nachweis der Erstzulassung auf dich
    • zwei aktuelle Steuerbescheide oder alternative Einkommensnachweise

    Für eine schnellere Bearbeitung empfiehlt sich die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der AusweisApp des Bundes.

    Würde ich pauschal nicht sagen. Zur Anrechnung von Einkommen der Kinder steht da nichts. Nur Partner oder eheähnliche Gemeinschaften werden zusammen gezählt.

    So wie ich es lese, wir nur das Einkommen des Antragstellers und seines Partners berücksichtigt. (Ehepartner oder eheähnliche Gemeinschaft)

    Da steht nichts weiter von im Haus lebenden Verdienern. (Erw. Kinder oder Eltern / Großeltern).


    Achtung ! Das Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre genutzt bzw. im Besitz bleiben !!!!!!