Alles anzeigenWie kann ich denn sehen, wie der Status meiner Bestellung ist? Ich vermute, dafür brauche ich vom Händler die Kommissionsnummer? Und wie sehr darf man diesem Status glauben?
Mit der Kommissionsnummer kannst du im Whatsapp Chat den Status abfragen, der ist aber recht fragwürdig und ich würde nichts drauf geben.
Auch die Mails von Cupra, wenn es denn welche gibt, passen eher weniger zum aktuellen Stand.
Das einzige was wirklich stimmt ist, wenn du mit der FIN dein Fahrzeug auf dem Schiff trackst.
Hilft dir aber auch nur bis zum Hafen in Deutschland - danach wird es wieder... sagen wir kurios.
Beiträge von Jack
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Bin gespannt was dein Anwalt dazu sagt.
Habe die gleiche Aussage bekommen als ich mit meinem Verkäufer das in Verzugsetzen abgesprochen habe.
Bin kein Jurist, halte es aber für unsinn - zumal jede Internetsuche eine Zwei Wochen Frist angibt.
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Hast du die Mail mit dem Kommissions-Key direkt von Cupra bekommen oder von deinem Händler?
Direkt von Cupra. Kommt wahrscheinlich kurz nachdem der Händler die Bestellung ausführt.
Wobei einige hier keine Mails von Cupra erhalten haben, dafür aber das Fahrzeug schon da ist.
Vielleicht haben sie eingesehen das die Liefertermine zu optimistisch gerechnet waren und gehen jetzt etwas realistischer dran.
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Wie ist dann da üblicherweise der Ablauf? Bekommt man dann noch eine Bestätigung?
Bei mir kam nach ca. einer Woche die Mail von Cupra mit der Bestellbestätigung, in welcher auch der Kommissions-Key enthalten ist.
Ein genaueres Lieferdatum wird es erst geben wenn der Händler das Fahrzeug auf dem Hof hat, zumindest habe ich noch nie was anderes gehört/gelesen.
Sachen wie Produktionswoche, bringen die meisten durch den Cupra Experten Chat in Erfahrung, wobei die Infos zweifelhaft bis unglaubwürdig sind.
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Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Formulierungen in dem Text so richtig sind...
Welche Formulierung könnte dann nicht korrekt sein?
Unverbindlicher Liefertermin war Oktober 2025.
Ab dem 15.12.25, also sechs Wochen später, wird dann mit einer Frist von 14 Tagen angemahnt.
Wie schon Mal im Wartesaal geschrieben, habe ich allerdings auch wenig bis kein Interesse zurückzutreten.
Der Verzug wurde nur auf anraten meines Verkäufers gestellt, um möglicherweise eine Beschleunigung der Lieferung in die Wege zu leiten.
Viel Hoffnung habe ich da aber ehrlich gesagt trotzdem nicht.
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Ob die Kosten vollständig übernommen werden kann ich nicht sagen.
Aber zumindest kannst du Schadensersatz geltend machen, welcher dir durch die Kosten ja entstanden ist.
Nach Verzugsetzung sollte dir das Autohaus aber hoffentlich ein Fahrzeug zur Verfügung stellen.
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Mal 'ne Zwischenfrage, da ich es nicht besser weiß, was bringt dieses: "... den Leasingpartner oder das Autohaus in Verzug setzen.." ?
Bekommt ihr dann eine Entschädigung, einen Ausgleich, könnt vom Vertrag zurücktreten oder oder oder?Ist die einzige Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten falls es noch deutlich länger dauert. Außerdem, falls das Autohaus keinen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung stellt, kann man so kosten geltend machen.
In meinem Fall ist das allerdings nicht nötig, da das Autohaus bereits einen gestellt hat.
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Werde wohl Mitte Januar den Händler und den Leasinggeber in Verzug setzen.
So lange würde ich nicht warten. Du hast einen Abholtermin erhalten, das ist nicht gleichzusetzen mit dem unverbindlichem Liefertermin, weswegen wir 6 Wochen warten müssen bis zur Verzugsetzung.
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Ich finde es auch dreist.
Scheint mir einfach nur das ganze in die länge zu ziehen, damit mir nachher jemand sagen kann: "hey da fehlten Infos und ach dann waren da noch die Feiertage... da konnten wir die Frist ja gar nicht einhalten."
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Ich denke, da hat ein Sachbearbeiter den Inhalt des Schreibens nicht verstanden.
Ich glaube da gibt es wenig zu missverstehen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit setze ich Sie bezüglich meines Leasingvertrags NR... formell in Verzug.
Das im Leasingvertrag genannte unverbindliche Lieferdatum war 10.2025.
Bis zum heutigen Datum wurde mir das Fahrzeug weder übergeben noch ein verbindlicher neuer Liefertermin mitgeteilt.
Ich fordere Sie hiermit auf, mir spätestens bis zum 30.12.25 einen verbindlichen Liefertermin zu nennen bzw. das Leasingfahrzeug zu übergeben.
Sollte bis zum genannten Datum keine Erfüllung erfolgen, behalte ich mir ausdrücklich vor, weitere rechtliche Schritte geltend zu machen, insbesondere Ansprüche wegen Lieferverzugs gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens sowie das weitere Vorgehen schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen