Beitrag von Chrissi71 ()
Dieser Beitrag wurde von Skullz101 aus folgendem Grund gelöscht: Unnötige Vollzitate und OT - bitte klärt das, bei Bedarf, untereinander per privater Konversation. ().
Andersherum. Die Leasingbank ist der Eigentümer, der Leasingnehmer ist der Besitzer.
Abschließend:
Abschließend:
Nur weils die KI ausspuckt, muss es lange nicht stimmen.
Eigentümer ist die Bank. Besitzer ist der Leasingnehmer.
Siehe auch hier:
Und hier:
Alles anzeigenNur weils die KI ausspuckt, muss es lange nicht stimmen.
Eigentümer ist die Bank. Besitzer ist der Leasingnehmer.
Siehe auch hier:
https://www.steinbock-partner.…ht/verkehrsrecht-leasing/
Und hier:
Danke für die Rechtsstunde.
Ich glaube hier geht aber darum:
Jemand schließt ein Leasing ab und fährt das Fahrzeug für 24/30/36 Monate.
Unabhängig vom Preis und der Fahrdauer hat JEDER Bock auf ein paar "Goodies" = neues Modelljahr.
Ist doch komplett wayne ob man kauft, finanziert, least - wer freut sich darüber nicht, das neuere Modell zu bekommen?
Bleib mal entspannt. Es ging um die Begrifflichkeiten, da abschließend falsche Begriffe als Fakt hingestellt wurden. Und ich denke mein Post hat dem Thread nun auch nicht mehr geschadet, nach eurer wertvollen Diskussion zu Kauf/Leasing.
Ich sehe das anders. Leasing oder Mietwohnung gehört nicht dir. Ich bin kein leaser oder Mieter. Ich kaufe und es ist mir. 🙂
Du bist so toll!😉
Ihr müsst alles mal viel ruhiger werden... ![]()
Hat eigentlich jemand den Eindruck das irgendwas von den Änderungen total wichtig und ein "Must have" ist? Ich sehe da jetzt nichts wo ich mich ärgere es nicht zu kriegen. Wenn es ein 86er Akku vom ID7 wäre dann schon. Aber diese Kleinigkeiten finde ich jetzt nicht so interessant.
Grundsätzlich kurz zum rechtlichen:
Im Leasing-Kontext ist der Leasingnehmer Besitzer (nutzt das Objekt), während der Leasinggeber Eigentümer bleibt (rechtlicher Eigentümer, § 903 BGB). Besitz ist die tatsächliche Herrschaft, Eigentum das rechtliche Verfügungsrecht. Der Leasingnehmer zahlt für die Nutzung, darf das Objekt aber nicht verkaufen.
Unterschiede und Leasing-Bezug im Detail:
Besitz (Leasingnehmer): Der Leasingnehmer hat die tatsächliche Gewalt über das Leasingobjekt (Auto, Maschine) und darf es im vertraglich geregelten Rahmen nutzen. Er ist der "Nutzer".
Eigentum (Leasinggeber): Der Leasinggeber behält die rechtliche Verfügungsgewalt. Er bleibt Eigentümer, trägt das Verwertungsrisiko und kann das Objekt nach Vertragsende zurückfordern.
Und jetzt wieder zum Thema:
Gut bekomme bzw. meiner steht schon in Bremerhaven... Aber die Knöpfe am Lenkrad finde ich schon richtig richtig geil, die Slider sind... gewöhnungsbedürftig. Sonst, gut das große Display ist cool, aber kein Grund neidisch zu werden.