Also, das mit der Befassung bedeutet, dass du beim Prüfer vorbeifährst und er dir Unterlagen mit den Änderungen für den Fahrzeugschein 1 und 2 mitgibt. Das musst du dann immer mit dir führen, aber spätestens vor dem nächsten tüv bei der Zulassungsstelle eintragen lassen musst.
Bezüglich VZ und 21 Zoll. Ich hab keine Flaps dran. Wozu auch, wir fahren ja keine Autos mit winzigen Radhäusern, wo nachträglich dann doch 23 Zoll rein müssen.
bei meinem VZ ist bei allen Winkeln die Abdeckung wie laut Gesetz. Daher auch keine flaps nötig.
Vielleicht meinst du diesen Ansatz am Radlauf, der leicht vorsteht. Das ist für mich aber kein flap.