Bin gespannt wie die eheähnlichen Gemeinschaft kontrolliert werden soll...
Gar nicht. Faktisch auch kaum möglich, da ja hierüber keine Nachweise existieren. Im Normalfall ist es eine Wohngemeinschaft, jeder zahlt seins. Steuerlich gibt es das ja auch nicht, hier gibt es nur eingetragene Lebenspartner oder Ehepartner. Die rechtliche Position des Freundes oder der Freundin ist de jure nicht belegbar.