Klar, da steht "unverbindlich", aber auch das ist eben in Deutschland nicht gleichzusetzen mit "der Kunde hat niemals das Recht auf Anspruch zum Rücktritt oder Schadenersatz".
Du hast das Recht zurückzutreten. Aber nicht das Recht auf einen Mietwagen, zumindest nach meiner erweiterten KI Recherche. Aber letztlich muss das ein Jurist beurteilen, wie aussichtsreich da eine Klage wäre, wenn der Händler nicht auf Kulanz einen Wagen rausrückt.