Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Formulierungen in dem Text so richtig sind...
Welche Formulierung könnte dann nicht korrekt sein?
Unverbindlicher Liefertermin war Oktober 2025.
Ab dem 15.12.25, also sechs Wochen später, wird dann mit einer Frist von 14 Tagen angemahnt.
Wie schon Mal im Wartesaal geschrieben, habe ich allerdings auch wenig bis kein Interesse zurückzutreten.
Der Verzug wurde nur auf anraten meines Verkäufers gestellt, um möglicherweise eine Beschleunigung der Lieferung in die Wege zu leiten.
Viel Hoffnung habe ich da aber ehrlich gesagt trotzdem nicht.